Störerhaftung: Cappuccino mit Zucker, ohne Internet
Leckerer Kaffee zum Frühstück, dazu ein Viertelstündchen auf dem Laptop im Internet surfen – bislang kein Problem in vielen Cafés. Bei der Düsseldorfer Kette Woyton geht das nicht mehr, so RP Online(öffnet im neuen Fenster) . Angeblich haben die Betreiber ihr WLAN abgeschaltet, weil Gäste "unerlaubte Daten" heruntergeladen haben und daraufhin eine Reihe von Abmahnungen bei den Wirten eingegangen sei. Bis eine technische Lösung gefunden sei, bleibe der kabellose Internetzugang abgeschaltet, so Woyton.
Grundlage der Abmahnungen ist das Grundsatzurteil zur sogenannten Störerhaftung , das der Bundesgerichtshof im Mai 2010 gefällt hatte. Wenn über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, können die Betreiber des Zugangs dafür in Anspruch genommen werden.
Experten raten, dass Gaststätten zumindest verlangen, dass surfende Gäste ihre E-Mail-Adresse hinterlegen – dies ist bei WLANs in vielen Hotels inzwischen Pflicht. Allerdings: Wer im Café schnell mal seine Mails abrufen oder News bei Golem.de lesen möchte, will sich dafür meist nicht aufwendig im WLAN anmelden. Der Anwalt Dieter Ferner empfiehlt Woyton und anderen Betroffenen in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) , statt einer technischen eine juristische Lösung anzustreben: So habe der Bundesgerichtshof "die Störerhaftung dann eingeschränkt, wenn ein Geschäftsmodell bedroht wird" .
Bei den deutschen Niederlassungen der weltweit größten Café-Kette Starbucks sind laut einem Sprecher bislang keine Missbrauchsfälle bekannt.



