Bundesgerichtshof: Urteil bringt neue Abmahnwelle zu Musikdownloads

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum illegalen Tausch des Songs "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo dürfte für viele Internetnutzer üble Folgen haben, auch wenn sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Bundesgerichtshof)

Verbraucherschützer erwarten, dass Nutzer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing von Musik mit neuen Abmahnungen überschüttet werden. "Das Urteil wird eine neue Abmahnwelle auslösen", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, Peter Lischke, dem Tagesspiegel.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) forderte die Union auf, ein von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplantes Gesetz, das die Verbraucher vor unseriösen Abmahnungen schützen soll, nicht länger zu blockieren.

Internetprovider müssen Rechteinhabern die Identität von Urheberrechtsverletzern herausgeben, hatte der Bundesgerichtshof in einem am 10. August 2012 veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter machten deutlich, dass einem Rechtsinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nicht nur gegen gewerbliche Anbieter illegaler Inhalte, sondern gegen jeden illegalen Filesharer zustehen. "Er wäre faktisch schutzlos gestellt, soweit er bei Rechtsverletzungen, die kein gewerbliches Ausmaß aufweisen, keine Auskunft über den Namen und die Anschrift der Verletzten erhielte", erklärten die Richter.

"Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahnabzocke geschützt werden", hatte der VZBV gefordert. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten. Obwohl das Urheberrechtsgesetz seit 2008 eine solche Kostendeckelung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, fallen die Abmahngebühren in der Praxis laut VZBV meist deutlich höher aus. Anwälte und Rechteinhaber verlangten oft Summen von mehr als 1.000 Euro. Durchschnittlich würden im Rahmen eines für die Verbraucher nur scheinbar günstigen Vergleichsvorschlags Forderungen von 800 Euro geltend gemacht. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", sagte die VZBV-Expertin Cornelia Tausch.

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spiderbit 15. Aug 2012

ja aber für einen Alg2 Empfänger z.B. nicht. Ne aber nochmal, wenn das wirklich erlaubt...

ID51248 14. Aug 2012

Die Unschuldsvermutung ist sehr wohl im Zivilrecht relevant. Sogar im juristischen...

neocron 14. Aug 2012

im Artikel, der damit kommentiert wurde ... ich sehe kein OT, also kann ich dies doch...

Himmerlarschund... 14. Aug 2012

Dann müssten die aber alle noch mit Gnutella und Emule ziehen, denn Torrent ist ja schon...



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