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Digitale Gesellschaft: Gesetzesvorschlag zur Mitnutzung von WLANs

Die Lobby-Organisation Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Problem der Störerhaftung gelöst werden soll. Das soll Rechtssicherheit bei der Mitnutzung von WLANs schaffen.
/ Jens Ihlenfeld
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Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft (Bild: Digitale Gesellschaft)
Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft Bild: Digitale Gesellschaft

Wer heute ein offenes WLAN anbietet, läuft Gefahr, als Störer für die Missetaten seiner Nutzer zu haften. Die Digitale Gesellschaft, die sich für bürgerrechts- und verbraucherfreundliche Netzpolitik einsetzt, nimmt sich des Problems nun in Form eines Gesetzentwurfs(öffnet im neuen Fenster) an, den sie der deutschen Politik schenken will.

Die Grundidee: Normale Bürger und Gewerbetreibende, die einen Internetzugang via WLAN anbieten, werden mit kommerziellen Internetprovidern haftungsrechtlich gleichgestellt. Damit sollen auch diese "Mini-Provider" von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa die Telekom gilt.

Konkret soll §8 des Telemediengesetzes um zwei Absätze ergänzt werden:

"(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke)."

"(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung."

Mit dieser Regelung soll rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber auch Cafés und Geschäfte ihre WLANs anderen zur Verfügung stellen können, ohne dabei unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Die Digitale Gesellschaft reagiert damit auf eine Entwicklung, die ein Urteil des Bundesgerichtshofs ausgelöst hat: Aus Angst davor, für Rechtsverstöße der eigenen Gäste zu haften, schalten viele Cafés ihre freien WLAN-Hotspots ab, darunter auch das vor allem dank seines freien WLAN-Angebots bekanntgewordene Berliner Café St. Oberholz .

Die Digitale Gesellschaft hält offene WLANs beziehungsweise das Teilen des eigenen WLAN-Anschlusses für eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: "Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden" , erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft und Gründer von Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) . "Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten." Denn, so kritisiert die Digitale Gesellschaft, der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nicht vor, was vor allem für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern eine schwere soziale Benachteiligung sei.

Das Urteil

Das "Sommer unseres Lebens"-Urteil des BGH untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions (3p), ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten. In einem für alle offenen und unkontrollierten Funknetz ist das tatsächlich nicht unbedingt möglich. Das nachvollziehbare wirtschaftliche Motiv hat jedoch gesellschaftliche Folgen, die sich zunehmend zeigen.

Die Digitale Gesellschaft räumt ein, dass eine Verfolgung von Rechtsverletzungen durch ihren Gesetzentwurf schwieriger wird: Zwar ändert sich an der eigentlichen Haftung für eigene Rechtsverletzungen nichts, doch ein Rechtsverletzer muss eigentlich nur angeben, sein WLAN sei offen gewesen.

Es gehe letztendlich um die Frage, "ob man eher hinnehmen will, dass vielleicht auch mal eine berechtigte Abmahnung erfolglos bleibt, als dass Menschen für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn das Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es – wie bisher – kaum offene Netze gibt" , so die Digitale Gesellschaft.


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