Urteil: Google verantwortlich für unwahre Blogeinträge von Nutzern
Der BGH hat ein Urteil(öffnet im neuen Fenster) mit weitreichenden Konsequenzen für die Anbieter von Internetplattformen gefällt. Solche Unternehmen sind in letzter Konsequenz auch für die Inhalte verantwortlich, die von ihren Nutzern erstellt werden. Im konkreten Fall ging es um ein Blog bei blogspot.com, das von Google betrieben wird.
Dort hatte ein Unbekannter über einen Geschäftsmann behauptet, dieser bezahle mit seiner Firmenkreditkarte Besuche in Sexclubs. Der Geschäftsmann klagte gegen Google auf Unterlassung, weil sich der Blogger nicht ausfindig machen ließ. In der bisher letzten Instanz gab das Oberlandesgericht Hamburg dem Geschäftsmann recht, weil sich die Behauptung des Bloggers nicht belegen ließ.
Google legte Berufung beim Bundesgerichtshof ein, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen ist das Unternehmen der Meinung, dass deutsches Recht hier nicht greift, weil Google seinen Hauptsitz in den USA hat. Zum anderen hatte der Geschäftsmann laut Google vor Gericht nicht ausreichend belegt, dass die über ihn aufgestellten Behauptungen nicht zutreffen.
Falsche Behauptungen und Beleidigungen müssen gelöscht werden
Der BGH wies Googles Einwände zum Teil ab. Die Frage, ob deutsches Recht greift, muss das Oberlandesgericht nun klären. Aber: Es sind Behauptungen zu löschen, wenn der, über den sie aufgestellt werden, beim Bloganbieter Beschwerde darüber einlegt.
Derjenige, der die Behauptungen aufgestellt hat, muss dann Belege dafür erbringen. Tut er das nicht innerhalb einer "nach den Umständen angemessenen Frist" , so der BGH, ist davon auszugehen, dass die Beschwerde über die Beiträge berechtigt ist. Wenn es aber Belege für eine Behauptung gibt, muss der Betreiber des Blogs diese an den Betroffenen weiterleiten.
Selbst wenn es aber Belege gibt, kann ein Blogeintrag eine "rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts" darstellen, und dann "ist der beanstandete Eintrag zu löschen" . Das hatte Google im vorliegenden Fall nicht getan und auch nicht die vom Kläger geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet. In der Hauptsache ist noch nicht entschieden, der BGH wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Nur die Beschwerde von Google ist nun abgeschmettert.
Für die Betreiber von Foren, Blogs und Kommentarfunktionen zu Inhalten von Nutzern hat der Bundesgerichtshof die bisher übliche Praxis bestätigt: Nutzer, die sich angegriffen fühlen, dürfen sich beim Betreiber beschweren. Dieser kann die Behauptungen eines Dritten einfach löschen oder aber auch Belege über die Behauptungen einfordern. Im Endeffekt bleibt damit für die Betreiber immer eine Abwägung übrig: Sind die Inhalte so wichtig, dass ihre Wahrheit überprüft werden muss? Diese Entscheidung müssen Hostprovider in Zukunft wohl noch gewissenhafter treffen.
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