In 14 Metropolregionen in Deutschland gibt es ab sofort die Gratislieferung am Bestelltag für Kunden des Programms Amazon Prime. Doch ein Mindestbestellwert muss erreicht werden.
Die elektronische Auswertung des Stromverbrauchs soll die Energiewende möglich machen. Trotz heftiger Kritik von Verbraucherschützern hat das Kabinett eine mögliche Zwangsnutzung der Geräte durch Kleinverbraucher beschlossen.
Die Nutzer haben genug von den MBit/s-Versprechungen der Internet-Provider. 81 Prozent wollen eine Entschädigung, wenn der Anschluss dauerhaft nicht hält, was der Betreiber verspricht.
Betrachtet man die Stapel der liegengelassenen EC- und Kreditkarten an Tankstellen oder bei Fahrkartenschaltern der Deutschen Bahn sind die Entgeltklauseln der Banken eine lukrative Abzocke. Dagegen hat nun der Bundesgerichtshof geurteilt, denn die Banken müssen die Karte gratis bereitstellen.
Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein. Dabei geht es auch um die Frage, ob Facebook tatsächlich kostenlos ist.
Überwachen intelligente Strommesssysteme in Echtzeit den Verbrauch normaler Nutzer? Der Gesetzentwurf der Regierung sieht dies nicht vor. Dennoch warnen Verbraucherschützer vor einer "Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür".
Der Bitkom fordert, dass die 2,7 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in Deutschland schnell vergeben werden. Verbraucherschützer meinen, der Betrag reiche dafür nicht aus und wollen nur noch 10 MBit/s für alle.
Update Die Bundesregierung wollte Kleinverbrauchern eigentlich den Einbau intelligenter Strommesssysteme ersparen. Nun ermöglicht ein Gesetzentwurf aber Betreibern und Vermietern, auch kleinste Verbraucher daran anzuschließen. Den Verbraucherschützern geht das "viel zu weit".
Durch eine neue Entscheidung des britischen High Court ist jede Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken verboten. Damit wären auch Importfunktionen wie in Apples iTunes illegal und der Hersteller könnte mit Klagen und Schadensersatzforderungen rechnen.
Die Welthandelsorganisation will die Zölle auf viele Elektronikprodukte abschaffen. Verbraucherschützer fordern, dass die Konzerne dies in Preissenkungen an die Kunden weitergeben und nicht als zusätzliche Gewinne einstecken.
Der Zahlungsdienst Sofortüberweisung darf nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel für Online-Shops angeboten werden. Die Sicherheitsrisiken für die Verbraucher seien zu hoch, entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Das Recht auf Privatkopie wird in Österreich eingeschränkt. Was aus illegalen Quellen kommt, darf nicht mehr heruntergeladen werden, steht im neuen Urheberrecht.
Die EU untersucht die Streaming-Anbieter Netflix und Amazon. Sie sollen Angaben zu Einschränkungen und unterschiedlichen Preisen auf einzelnen Landesmärkten machen.
Die Mobilfunkkonzerne haben sich im Rat der EU beim Roaming offenbar durchgesetzt: Die mobile Internetnutzung ohne Aufschläge soll nur bis zu 100 MByte im Jahr ermöglicht werden.
Wegen Mängeln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln hatten deutsche Verbraucherschützer Facebook bereits abgemahnt, jetzt bahnt sich eine Klage an. Grund ist unter anderem die Auswertung von Nutzerdaten.
Die EU-Kommission will mit ihrem Strategiepapier zum digitalen Binnenmarkt US-Internetkonzerne auf den Prüfstand stellen und offenbar die europäischen Ex-Monopolisten der Telekombranche stärken. Für die Nutzer hat die Ausarbeitung des Oettinger-Teams wenig Gutes.
Paypal will von Juli an seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Die Nutzer müssen nicht einmal zustimmen. Das ist aus Sicht von IT-Rechtlern problematisch.
Update Die Verbraucherzentrale kritisiert den Zwang zum Einbau von Smart Metern. Der Energiespareffekt durch intelligente Messsysteme hält sich in Grenzen.
Die Freifunkinitiativen stören sich sehr an der geplanten Verschlüsselungspflicht für freies WLAN. Anstatt die Vorschrift auszuhebeln, wollen sie lieber wie bisher eine Störerhaftung vermeiden.
E-Books darf man nur bezahlen, lesen, aber nicht weiterverkaufen. Die Verbraucherzentrale will gegen ein Urteil vorgehen, das der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schon als rechtskräftig feiert.
Update Die Kritik am Gesetzentwurf zur Störerhaftung wächst. Nach Ansicht von Verbraucherschützern und IT-Juristen sind Vorschläge zum Schutz vor Rechtsverletzungen "unzumutbar" und so sinnvoll wie ein Alterscheck bei Pornoseiten.
Mobilcom-Debitel wollte am SIM-Karten-Pfand festhalten, ist damit aber gescheitert. Ein Gericht hatte dem Mobilfunkanbieter vor drei Jahren das Einziehen von Pfandgebühren für SIM-Karten untersagt. Auch die modifizierte Pfanderhebung wurde vom gleichen Gericht jetzt für unzulässig erklärt.
Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform treten in die entscheidende Phase. Die Pläne der EU-Staaten stoßen bei Verbraucherschützern jedoch auf große Bedenken.
Nicht nur gegen europäisches Recht verstoßen Facebooks Nutzungsbedingungen nach Ansicht von Verbraucherschützern, sondern auch gegen deutsche Gesetze. Facebook sieht das anders.
Update Die Bundesregierung hat sich viel Zeit mit ihrer Verordnung für die intelligenten Stromnetze gelassen. Die geplante Regelung wird Klein- und Durchschnittsverbraucher freuen. Die Verbraucherschützer sprechen dennoch von einer "Zwangsbeglückung" der Kunden.
Das glänzende Retina-Display des Macbook Pro hat bei einigen Anwendern Flecken entwickelt, die sich nicht wegputzen lassen. Eventuell ist die Oberflächenbeschichtung zu empfindlich. Beschwerden einzelner Betroffener wurden von Apple zurückgewiesen, doch so einfach geht das nicht.
Anbieter müssen die Preise für Flugtickets laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sofort mit allen Zuschlägen anzeigen. Das Urteil geht auf einen Streit aus dem Jahr 2008 mit Air Berlin zurück, doch geändert hat sich seitdem wenig.
Apple hat einen Prozess um eine verkürzte Herstellergarantie verloren. Statt zwei Jahren wurde nur ein Jahr gewährt, um den Applecare Protection Plan besser zu verkaufen.
Eine Gesetzesänderung sollte unerwünschte Werbung und Abzocke per Telefon eindämmen. Da die Beschwerden immer noch sehr zahlreich sind, fordern die Grünen eine weitere Gesetzesverschärfung.
Der elektronische Patient kommt über die Hintertür: Mit Hilfe von Telemonitoring plant der Versicherungskonzern Generali, seinen Kunden Rabatte zu geben, wenn sie sich fit halten. Überprüft werden soll das durch eine freiwillige Übergabe von elektronisch erfassten Gesundheitsdaten.
Mit 1,2 Millionen Produkten lockt Amazon in diesem Jahr in die Rabattaktion Cyber Monday. Doch Verbraucherschützer halten bereits den Countdown für "aufgeblasen".
Facebook räumt App-Anbietern den Zugriff auf den Chat ein und erlaubt das Posten auf der Seite des Nutzers. Die Einwilligung dazu ist unterhalb des Buttons in kleiner, hellgrauer Schritt versteckt. Das ist rechtswidrig, urteilt das Landgericht Berlin.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Streitfällen für Verbraucher entschieden. So dürfen Mobilfunkanbieter kein Pfand für SIM-Karten erheben. Auch für den Versand einer Rechnung auf dem Postweg ist eine Gebühr nicht gestattet.
Google gibt in seinem Impressum die Kundendienst-Adresse support-de@google.com an. Doch wer eine E-Mail dahin schreibt, bekommt keine sinnvolle Antwort. Das muss nun aufhören, hat das Landgericht Berlin entschieden.
Mehrere tausend Menschen haben in Berlin gegen die Massenüberwachung demonstriert. Redner kritisierten die Vorratsdatenspeicherung und die elektronische Gesundheitskarte - und appellierten an die Geheimdienste selbst.
Die Verbraucherschützer haben Opodo erfolgreich verklagt, weil Nutzern eine Reiserücktrittversicherung aufgezwungen wurde. Auch wer die Versicherung ausdrücklich abwählte, bekam sie erneut untergeschoben.
Was für Software gilt, gilt noch lange nicht für andere digitale Waren. Bei E-Books und Hörbüchern darf der Weiterverkauf von Downloads untersagt werden.
Flirtcafe.de warb mit einer kostenlosen Anmeldung. Doch der echte Zugang zur Plattform war nur über ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro erhältlich. Wer dies nicht innerhalb von einer Woche kündigte, zahlte über sechs Monate insgesamt 468 Euro.
Wie viel IT braucht die Energiewende? Für die Entwicklung eines intelligenten Stromnetzes fehlt es weiterhin an technischen Standards. Ohnehin wollen die Netzbetreiber nicht mehr jeden Haushalt mit einem "Smart Meter" ausstatten.
Kabel Deutschland drosselt bekanntlich, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 GByte am Tag erreicht. Dass dies in einer Fußnote versteckt ist, sei irreführend, so das Landgericht München.
Update Mit abenteuerlichen Begründungen kassieren Mobilfunkanbieter Pfandgebühren für die SIM-Karte, die meist in der Endabrechnung stehen. Dagegen gibt es jetzt ein Urteil.
Whatsapp darf in Deutschland nicht mehr mit AGB in englischer Sprache auftreten. Wenn der Betreiber gegen das Urteil keinen Widerspruch einlegt und das Kleingedruckte nicht übersetzt, drohen 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Ordnungshaft für den Firmenchef in den USA.
Viele Streaming-Anbieter können die Preise einseitig ändern und den Dienst jederzeit sperren oder kündigen. Das ergab eine Überprüfung der Nutzungsbestimmungen. Der VZBV beanstandete 30 Klauseln bei Rdio, 25 bei Spotify und 18 bei Napster.
Erst haben Verbraucherschützer den Betreiber von The Elder Scrolls Online abgemahnt, nun äußert sich das Unternehmen: Zenimax will ab sofort bestimmte Bezahlmethoden nicht mehr verwenden. Für Spieler ohne Kreditkarte oder Paypal ist das ein Problem.