Urheberrecht: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen und entschieden, dass digitale Bücher nicht weiterverkauft werden dürfen. Das gab der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am 14. April 2015 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Die Verbraucherschützer hatten gegen Online-Buchhändler geklagt, die den Weiterverkauf von E-Books oder Hörbüchern in ihren Nutzungsbedingungen ausgeschlossen hatten.
Wie eine Juristin der Verbraucherzentrale Golem.de auf Anfrage mitteilte, ist das Urteil nach ihrer Ansicht noch nicht rechtskräftig. "Wir prüfen, ob wir eine Zulassungs- und Streitwertbeschwerde einlegen und dann doch noch zum Bundesgerichtshof kommen. Die Sache ist noch nicht abgeschlossen."
Die Verbraucherzentrale argumentiert(öffnet im neuen Fenster), dass E-Books fast so viel wie gebundene Bücher kosten. Aus Sicht der Verbraucher mache es keinen großen Unterschied, ob sie ein Buch in einem Laden oder als Download erwerben. Sie zahlten für den Erwerb des Werkes und dafür, dass sie es dauerhaft benutzen und bei Bedarf sogar weiterverkaufen können. Bei E-Books hätten Verbraucher allerdings oft weniger Rechte.
"Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen 'Gebrauchtmarkt' gäbe", sagte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Noch unklar sei die Entwicklung auf europäischer Ebene. Ein niederländisches Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es auch um die Vereinbarkeit von Verkäufen gebrauchter E-Books mit europäischem Urheberrecht geht.
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