AGB: Deutsche Verbraucherschützer klagen erneut gegen Facebook

Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein. Dabei geht es auch um die Frage, ob Facebook tatsächlich kostenlos ist.

Artikel veröffentlicht am , dpa/Deutsche Presse-Agentur/
Verstößt laut Verbraucherschützern gegen deutsches Recht: Facebook.
Verstößt laut Verbraucherschützern gegen deutsches Recht: Facebook. (Bild: Raul Arboleda/AFP/Getty Images)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt zum dritten Mal gegen Facebook. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Im aktuellen Fall wollen die deutschen Verbraucherschützer demnach den Werbeslogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" verbieten lassen. "Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein", sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. Die Verbraucher zahlten für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. "Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."

Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig - etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. "Bei Facebook müssen sogar Nichtnutzer damit rechnen, dass ihre Daten beim Besuch der Facebook-Seite gespeichert und in die USA weitergegeben werden", kritisierte Müller. Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten.

Kritische Voreinstellungen bei Facebook

Der Verband kritisiert insbesondere die Voreinstellungen in dem Netzwerk. "Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden", erklärte der VZBV. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer erfolgt "keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist".

Facebook hatte in den vergangenen Monaten die Beschwerden stets zurückgewiesen. Das Netzwerk verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig.

Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.

Dritte Klage gegen Facebook

Außerdem zeigte sich Facebook "überrascht", dass sich der VZBV auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiere, "die seit 10 Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unserer Plattform sind".

Der VZBV klagt inzwischen zum dritten Mal gegen Facebook. Gegen das erste Urteil des Kammergerichts Berlin, bei dem es unter anderem um den Import von Einträgen aus den Adressbüchern der Anwender ging, hat Facebook Revision eingelegt. Die Sache wird vermutlich im Januar 2016 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass Nutzer in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert werden. Nachdem Facebook hier Berufung eingelegt hat, soll dieses Thema zu einem noch unbekannten Termin vor dem Kammergericht Berlin verhandelt werden.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /