EU-Datenschutzreform: Verbraucherschützer warnen vor Ausverkauf der Nutzerrechte
Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform treten in die entscheidende Phase. Die Pläne der EU-Staaten stoßen bei Verbraucherschützern jedoch auf große Bedenken.

Die deutschen Verbraucherschützer befürchten einen "Ausverkauf des Datenschutzes" durch die geplante EU-Datenschutzverordnung. Es sei zu befürchten, dass die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit fallen gelassen werden könnten, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, am Mittwoch in Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) müssten den Plänen im Europäischen Rat entschieden entgegentreten.
In den vergangenen Tagen war ein aktueller Entwurf der Verhandlungsposition des Rates veröffentlicht worden. Dieser sieht in Artikel 5.1 (b) unter anderem vor, dass Daten neben dem eigentlichen Zweck auch für "Archivierungszwecke im öffentlichen Interesse oder wissenschaftliche, statistische oder historische Zwecke" verarbeitet werden dürfen. "Dabei ist nicht klar, welche Verarbeitungen tatsächlich darunter fallen würden", sagte Müller und fragte: "Handelt es sich beispielsweise beim Einsatz des Analyseinstruments Google Analytics um solch eine statistische Verarbeitung? Oder könnte Facebook seine Experimente zukünftig auf diese Ausnahmen stützen?"
Als problematisch sehen die Verbraucherschützer auch die Möglichkeit an, dass Unternehmen die Daten von Nutzern ohne deren Zustimmung für ursprünglich nicht vereinbarte Zwecke verwenden dürfen, wenn die berechtigten Interessen der Firmen gegenüber den Interessen der Nutzer überwiegen (Artikel 6.4). So könnten etwa Rechnungsdaten künftig auch ohne Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke weiterverwendet werden, warnen die Verbraucherschützer. Der Profilbildung zu Werbezwecken und dem Kreditscoring wären kaum noch Grenzen gesetzt. Allerdings gibt auch der vom EU-Parlament gebilligte Entwurf der Verordnung den Unternehmen die Möglichkeit, bei "berechtigtem Interesse" die Daten der Nutzer ohne deren Zustimmung zu verarbeiten. Die von der EU-Kommission vorgesehene Übertragung dieses Rechts auf andere Zwecke war vom Parlament aber gestrichen worden.
Zu guter Letzt moniert die Verbraucherzentrale, dass vom Prinzip der Datensparsamkeit abgewichen werden soll. Der Vorschlag der EU-Staaten sieht lediglich vor, dass Daten "nicht übertrieben" erhoben werden sollen. Die von der EU-Kommission und vom Parlament geforderte Beschränkung auf das "notwendige Mindestmaß" wird gestrichen. Wenn das Prinzip der Datensparsamkeit in der Datenschutzverordnung gestrichen würde, bedeute dies eine Senkung des aktuellen Datenschutzniveaus, da die Verordnung deutsches Recht ersetzen würde, schreiben die Verbraucherschützer.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Datenschutzreform seit Jahren verzögert und blockiert. Während das EU-Parlament bereits im April 2014 seine Verhandlungsposition festgelegt hatte, ringen die Innen- und Justizminister der Länder bis heute um einen gemeinsamen Entwurf. Auf einem Treffen am 12. und 13. März 2015 soll eine Einigung zu den Grundsätzen der Verordnung (Kapitel II) gefunden werden. Anschließend soll mit den Verhandlungen zu Kapitel III (Rechte der betroffenen Person) begonnen werden. "Die Minister de Maizière und Maas haben in den vergangenen Monaten angekündigt, sich für den Datenschutz einzusetzen", sagte Müller. Die Zwischenergebnisse aber reichten nicht aus und die Zeit werde knapp. Daher müssten zumindest die Profilbildung zu Werbezwecken und das Kreditscoring scharfen Regelungen unterworfen werden.
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