Telefonabzocke: Kaum weniger Beschwerden trotz hoher Bußgelder
Eine Gesetzesänderung sollte unerwünschte Werbung und Abzocke per Telefon eindämmen. Da die Beschwerden immer noch sehr zahlreich sind, fordern die Grünen eine weitere Gesetzesverschärfung.

Trotz der verschärften Vorschriften gegen unerlaubte Telefonwerbung werden Bürger weiterhin tausendfach durch Werbeanrufe belästigt. Die Bundesnetzagentur registrierte dazu in diesem Jahr bis Oktober rund 22.000 schriftliche Beschwerden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, die Golem.de vorliegt und über die die Saarbrücker Zeitung am Montag berichtet hatte. Seit Oktober 2013 gilt Telefonwerbung mit automatischen Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Beschwerden noch bei rund 33.000. Nach Angaben der Bundesregierung lässt sich "nicht sicher beurteilen", ob der Rückgang auf die Erhöhung der Bußgelder zurückzuführen ist. Seit vergangenem Jahr kann die Netzagentur Strafen bis 300.000 Euro verhängen, vorher waren nur 50.000 Euro möglich. Die höchste in diesem Jahr verhängte Strafe lag bei 57.000 Euro, 2013 wurden maximal 29.500 Euro an Bußgeld verhängt. Die maximale Bußgeldhöhe wurde demnach in diesem Jahr bei weitem nicht erreicht.
Grüne fordern weitere Verschärfung
Hochgerechnet auf das ganze Jahr könnten 2014 insgesamt 29.000 Beschwerden eingehen. Das wären ungefähr so viele wie in den Jahren 2009 (28.879), 2011 (30.321) und 2012 (29.264). Nur im Jahr 2010 lag die Zahl mit 43.505 wesentlich höher. Der nach Ansicht der Regierung "deutliche" Rückgang in diesem Jahr könnte auch auf die Berichterstattung über Durchsuchungen der Netzagentur zurückzuführen sein, heißt in der Antwort.
Nach Ansicht der Grünen-Bundestagsabgeordneten Bärbel Höhn haben die Gesetzesänderungen wegen des geringen Rückgangs "keinerlei Wirkung entfaltet". Das Gegenteil sei der Fall. "Durch einen Rechentrick - viele gleiche Taten werden als eine gewertet - kommen die Firmen seit 2012 noch viel billiger davon", sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Solange Verträge aus unerlaubten Anrufen "nicht der schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden die entsprechenden Firmen weiter ihr Abzockmodell durchziehen", sagte sie weiter.
Seit Oktober 2013 bedürfen nur sogenannte Gewinnspieldiensteverträge generell der Textform. Das Problem der unerlaubten Werbeanrufe in anderen Bereichen werde dadurch allerdings nicht behoben, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) damals schon moniert.
Dreiste Rechtfertigung von Anrufern
Dass es mitunter nicht so einfach ist, unerwünschte Telefonwerber loszuwerden, hatte kürzlich der IT-Fachanwalt Udo Vetter beschrieben. Nachdem er einen SEO-Optimierer darauf hingewiesen hatte, nicht mehr unerwünscht angerufen werden zu wollen, hatte die Firma die Aufforderung glatt zurückgewiesen. Wegen des "evidenten Verbesserungsbedarfs" der Kanzlei-Website könne sich das Unternehmen auf eine "mutmaßliche Einwilligung der angerufenen Kanzlei" berufen und "davon ausgehen, dass hier eine auch telefonische Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken mutmaßlich erwünscht ist". Vetter wollte jedoch "keinerlei Urteile oder Aufsätze zur geltenden Rechtslage gefunden" haben, "welche diese abenteuerliche Sicht belegen". Eine Belästigung sei eine Belästigung, schrieb der Anwalt.
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Genau dies ist die absolut krude Argumentation des Bundesministeriums gewesen, als ich...
Wir haben hier seit Jahren keine Probleme mehr. 1) Sofort aufgelegt. oder 2...
Ich habe die FB so eingestellt, dass jeder ohne, oder mit unterdrückter, Rufnummer...
. falsche oder unterdrücke Rufnummer . nach einer kaum verständlichen, ultraschnell...