Bildrechte: Kleingedrucktes kostet Facebook 100.000 Euro
Das Landgericht Berlin verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Facebook: Das Unternehmen habe seine AGB über die von Nutzern online gestellten Fotos nicht entsprechend einem früheren Urteil richtig geändert, sondern nur den Text leicht umgeschrieben.

Im Streit um das Kleingedruckte bei Facebook hat das Landgericht Berlin ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen das soziale Netzwerk verhängt. Nach Auffassung des Gerichts hat die irische Facebook-Niederlassung, die auch für den Betrieb des Netzwerks in ganz Europa zuständig ist, nicht ausreichend auf eine gerichtlich verfügte Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reagiert. In der Sache ging es um AGB-Formulierungen zu den Urheberrechten von Inhalten, die auf Facebook hochgeladen werden.
Mit dem Beschluss gaben die Richter einem Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitestgehend statt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag erklärte. "Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen."
Laut den Verbraucherschützern hatte das Unternehmen seine umstrittene IP-Lizenz - in denen Nutzer weitreichende Rechte an ihren Inhalten, etwa Fotos und Videos, an Facebook übertragen - trotz eines Urteils vom März 2012 lediglich redaktionell geändert. Inhaltlich sei sie jedoch gleich geblieben.
Nutzungsrechte an Inhalten der Mitglieder
"Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein", erklärte Müller. Facebook hatte in der Vergangenheit stets betont, die Anwender würden die Rechte an ihren Inhalten behalten. Die Formulierungen seien aber notwendig, um das Teilen von Fotos, Videos und anderen Inhalten auf Facebook überhaupt zu ermöglichen.
Im Dezember 2015 beantragte der vzbv ein "spürbares Ordnungsgeld" in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Der Betrag von nunmehr 100.000 Euro muss an die Staatskasse gezahlt werden. Der Beschluss, der bereits am 11. Februar fiel, ist noch nicht rechtskräftig.
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