Wegen Nutzungsbedingungen: Deutsche Verbraucherschützer wollen Facebook verklagen

Wegen Mängeln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln hatten deutsche Verbraucherschützer Facebook bereits abgemahnt, jetzt bahnt sich eine Klage an. Grund ist unter anderem die Auswertung von Nutzerdaten.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Facebook könnte in Deutschland gerichtliche Probleme bekommen.
Facebook könnte in Deutschland gerichtliche Probleme bekommen. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)

Deutsche Verbraucherschützer haben sich aufgrund der Nutzungsregeln von Facebook zu einer Klage gegen das weltgrößte Online-Netzwerk entschlossen. Eine Sprecherin des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) erklärte, Facebook habe die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Der Verband prüfe jetzt eine Klageerhebung, machte aber keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird.

Bereits im Februar abgemahnt

Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar 2015 wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für unzulässig halten. Facebook bekräftigte hingegen, dass man sich sicher sei, dass die seit Ende Januar 2015 geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.

Der VZBV kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten für die Schaltung von Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung gebe es bei Facebook nicht.

Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht. Auch seien diverse Einstellungen vordefiniert, Änderungen müssten von den Nutzern bewusst rückgängig gemacht werden. "Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine Beeinflussung leicht möglich", warnte Justizminister Heiko Maas. Ein Facebook-Nutzer sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können.

Facebooks Europazentrale liegt in Irland

Facebook verweist hingegen auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebooks Europa-Zentrale liegt in Irland, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Die deutschen Verbraucherzentralen haben allerdings bereits Unternehmen wie Google, Microsoft und Apple zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /