Privatkopie: Österreich will Downloads von illegalen Quellen verbieten
Das Recht auf Privatkopie wird in Österreich eingeschränkt. Was aus illegalen Quellen kommt, darf nicht mehr heruntergeladen werden, steht im neuen Urheberrecht.

Österreichs Regierung will das Urheberrecht ändern und damit offenbar Downloads von illegalen Kopien verbieten. Wie die Tageszeitung der Standard berichtet, wird Paragraf 42 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz ergänzt durch eine Formulierung, nach der eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch nicht vorliegt, "wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
Die Gesetzesänderung soll nach einer Begutachtung im Ministerrat noch im Juli beschlossen werden und am 1. Oktober 2015 in Kraft treten.
Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, sagte dem Standard: "Diese Änderung bedeutet tatsächlich, dass der Download aus illegaler Quelle - damit sind vor allem Tauschbörsen und Angebote wie kino.to gemeint - in Zukunft illegal sind." Die Sonderregelung der Privatkopie gelte für diese Fälle nicht mehr.
Ein Sprecher des Justizministerium erklärte dem Standard: "Der Download ist von der Strafbestimmung nicht umfasst, es steht jedoch dem Künstler/Rechteinhaber frei, seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen."
Rechtslage zu Downloads in Deutschland
"Nach deutschem Urheberrecht ist die Erstellung einer Privatkopie nur dann erlaubt, wenn die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist und keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden. Das, was vorher in Österreich eine Grauzone war, ist in Deutschland längst verboten", sagte Jenna Barske, Diplom-Juristin von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Golem.de auf Anfrage.
"In Deutschland ist es bereits verboten, Vervielfältigungen von offensichtlich illegalen Quellen anzufertigen", erklärte Rechtsanwalt Nico Werdermann von der Berliner Medienrechtskanzlei Werdermann von Rüden Golem.de. Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke sei grundsätzlich verboten, könne aber durch Schrankenbestimmungen erlaubt werden, erklärte Werdermann. Eine solche Schrankenbestimmung stelle Paragraf 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz dar. Das Recht auf Privatkopie gilt aber nur, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert dagegen, das Recht auf Privatkopie in Deutschland zu erweitern und Kommunikationsformen wie das Posten und Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf partizipativen Plattformen und Anwendungen des Web 2.0 - insbesondere soziale Netzwerke, Video- und Fotoportale, Blogs und Foren - zu privaten Zwecken als neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht zu verankern. Das Verbreiten von Videos, Fotos oder Texten sei eine zentrale Funktion solcher Plattformen und Anwendungen und gehöre zum Alltag vieler Internetnutzer.
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Viele Menschen können sich nur deutlich schwieriger absprechen und bei einer bestimmten...
Eben, sieht man ja an DVDs. Die kann doch jeder mit wenigen Mausklicks knacken...
Gern geschehen. Und wenn ich mal nix antworte dann liegt das einfach daran, daß ich sehr...
...auch hier in Deutschland gibt es diverse Dinge die verboten aber nicht strafbewehrt...
natürlich, die begeisterungen für den anschluss waren schon damals groß!