Facebook: "Freunde-finden"-Funktion war unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die mithilfe der Funktion "Freunde finden" bei Facebook verschickten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht registriert sind, eine "wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung" darstellen. Außerdem habe das Unternehmen seine Mitglieder "über Art und Umfang der Nutzung der von ihm importierten Kontaktdaten irregeführt" .
Der beim Registrierungsvorgang eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und ein Versand der Einladungen auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei Facebook registriert sind.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland ( Vzbv(öffnet im neuen Fenster) ). Facebook hatte sich unter anderem mit dem Argument gewehrt, dass es nur die technische Plattform biete, um den Aufbau eines Kommunikationsnetzwerks zu ermöglichen. Letztlich ging es deshalb um die Frage, ob die Mail als private Nachrichten oder eben als Werbung zu sehen sind.
Auswirkungen auf andere Werbetreibende
Die umstrittene "Freunde finden"-Funktion wird schon seit geraumer Zeit so nicht mehr verwendet. Der Vzbv will nun prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die aktuelle Form der Funktion hat. Die Entscheidung ist aber auch deshalb wichtig, weil sie unter anderem die Rechtmäßigkeit der Facebook-Funktion "Custom Audience" in Frage stellt, die viele Unternehmen zu Werbezwecken nutzen. Darauf weist der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hin.
Über "Custom Audiences" ermöglicht Facebook den Firmen, zu Werbezwecken Listen mit Mail-Adressen oder Telefonnummern hochzuladen. "Unternehmen, die die Funktion ohne Einwilligung der Betroffenen nutzen, riskieren ein hohes Bußgeld" , warnt Solmecke.



