Protest: WLAN-Störerhaftung soll gegen EU-Recht verstoßen

Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Tankstellen-WLAN in Berlin-Kreuzberg
Tankstellen-WLAN in Berlin-Kreuzberg (Bild: Achim Sawall/Golem.de)

Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland durchsetzen. Dazu wurde dem EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht. Die Verfasser sind der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft und der Förderverein Freie Netzwerke. Sie sind gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.

"Das Vorhaben der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern verstößt gegen das Unionsrecht und gefährdet Deutschlands digitale Zukunft. Gemeinsam mit anderen NGOs rufen wir deshalb die EU-Kommission dazu auf, diese Fehlentwicklungen zu verhindern. Nur so werden wir eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen erreichen und die Zukunftsfähigkeit der digitalen Wirtschaft sichern", erklärte der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander.

Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich nicht als "Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings "zumutbare Maßnahmen" ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder "geschäftsmäßig" noch als "öffentliche Einrichtung" tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.

Nach Ansicht der Organisationen verhindert das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründet "erhebliche Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten".

Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. "Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten."

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.

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