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Vernetzte Stromzähler: Bundesrat fordert Widerspruchsrecht für Kleinverbraucher

Der Bundesrat stellt sich gegen die Pläne der Bundesregierung. Für Anschlüsse mit einem Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr soll es keine Einbaupflicht für vernetzte Stromzähler geben.
/ Hauke Gierow
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Ein sogenanntes Smart Meter Gateway für ein intelligentes Strommesssystem (Bild: Dr. Neuhaus)
Ein sogenanntes Smart Meter Gateway für ein intelligentes Strommesssystem Bild: Dr. Neuhaus

Wer weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, soll künftig dem Einbau eines vernetzten Stromzählers widersprechen können. Dafür hat sich am Freitag in Berlin der Bundesrat in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) ausgesprochen. Verbraucherschützer kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Regelungen seit langem und verweisen auf mangelnden Datenschutz und zu hohe Kosten.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Digitalisierung der Energiewende" will der Bundesrat die Verbraucherrechte beim Einbau sogenannter intelligenter Strommesssysteme (Smart Meter Gateways) stärken. Gegen den verpflichtenden Einbau von elektronischen Stromzählern, den "modernen Messeinrichtungen", hat der Bundesrat nichts einzuwenden. Diese sollen weiterhin in allen Haushalten bis 2032 eingebaut werden.

Unklarer Nutzen für Verbraucher

Ausnahmen soll es hingegen bei den "intelligenten Messsystemen" geben. In der Stellungnahme wird folgende Ergänzung zum Gesetzentwurf vorgeschlagen: "Bei Inanspruchnahme des Widerspruchrechts durch den Anschlussnutzer darf der entsprechende Zählpunkt nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Die Möglichkeit des Einbaus einer modernen Messeinrichtung bleibt davon unberührt. Der Messstellenbetreiber hat den Anschlussnutzer mit angemessener Frist vor Einbau eines intelligenten Messsystems in Textform über dessen Widerspruchsrecht sowie die sich daraus ergebenden Folgen aufzuklären."

Zur Begründung heißt es: "Angesichts der dabei teilweise entstehenden zusätzlichen Kosten für den Anschlussnutzer und der unklaren Einsparpotenziale durch Installation eines intelligenten Messsystems auf Ebene der privaten Haushalte soll ein Widerspruchsrecht für den Anschlussnutzer bzgl. des optionalen Einbaus eines intelligenten Messsystems eingeführt werden."

Zudem sollen die Kleinverbraucher das Recht erhalten, die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz abzulehnen. Zur Begründung heißt es: "Das Opt-Out-Angebot ist ein Entgegenkommen gegenüber den berechtigten Bedenken der Verbraucher, die heute Vor- und Nachteile – insbesondere die Risiken im Umgang mit den persönlichen Daten – noch nicht abschätzen können und zunächst zurückhaltend mit der Kommunikation ihrer Energieverbrauchsdaten umgehen wollen. Demgegenüber stehen die Interessen ebenfalls der Verbraucher an einen bezahlbaren Rollout unter gerechter Lastenverteilung."

Ob die intelligenten Zähler einen Vorteil bringen, ist umstritten

Die vernetzten Stromzähler werden von Verbraucherschützern kritisiert, weil sie detaillierte Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Nutzer ermöglichen würden. Doch nicht alle Kritikpunkte der Verbraucherschützer treffen tatsächlich zu.

Generell gegen den Einbau solcher Geräte ist aber auch die Verbraucherzentrale Bundesverband nicht. Deren Geschäftsführer Klaus Müller sagte bei der Vorstellung einer Studie zu dem Thema: "Aus Verbraucherschutzsicht gibt es viele gute Gründe, zu sagen: Lasst uns Ja sagen zu einem technischen Schub nach vorne, lasst uns Ja sagen zu Innovationen, wenn der Verbraucher nicht der Dumme ist, der es nachher bezahlt". Doch bislang seien die Vorteile der neuen Technologie noch nicht ersichtlich. Ob Verbraucher durch den Einbau der Geräte wirklich nennenswert Stromkosten einsparen können, ist umstritten. Außerdem fehlen nach wie vor einheitliche Standards für Haushaltsgeräte, die sich an die Smart Meter Gateways anschließen lassen – und so die Einsparungen erst ermöglichen würden. Ob sich die Bundesregierung und der Bundestag den Forderungen der Länderkammer anschließen, ist bislang unklar.


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