Neue AGB: Verbraucherschützer mahnen Facebook ab

Nicht nur gegen europäisches Recht verstoßen Facebooks Nutzungsbedingungen nach Ansicht von Verbraucherschützern, sondern auch gegen deutsche Gesetze. Facebook sieht das anders.

Artikel veröffentlicht am , dpa/Deutsche Presse-Agentur/Benjamin Sterbenz/
Verstößt laut Verbraucherschützern gegen deutsches Recht: Facebook
Verstößt laut Verbraucherschützern gegen deutsches Recht: Facebook (Bild: Raul Arboleda/AFP/Getty Images)

Erst zu Beginn der Woche kamen belgische Verbraucherschützer zu dem Schluss, dass Facebook gegen europäische und belgische Gesetze verstößt, jetzt folgen die deutschen Kollegen: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das Netzwerk abgemahnt. Nach seiner Ansicht verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht. Facebook weist die Beschwerden zurück.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Verbraucherschützer: Nutzerdaten sind bares Geld

Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, sein Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmeldeseite des Netzwerks. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärte der Verband. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook "bares Geld" wert. Anlass der Abmahnung ist auch die neue Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte.

Zu einem ähnlichen Schluss ist zu Beginn dieser Woche eine Studie der Freien Universität Brüssel und der Katholischen Uni Löwen gekommen. Die Untersuchung wurde von der belgischen Datenschutzkommission in Auftrag gegeben. Juristen argumentieren darin, dass Facebook mit den im Januar 2015 in Kraft getretenen Datenschutzbestimmungen gegen belgisches und europäisches Recht verstoße. Kritisiert wird, dass Nutzer keine ausreichende Kontrolle darüber haben, ob und wie ihre Inhalte für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Heiko Maas unterstützt die Kritiker

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt die Kritik der Verbraucherschützer bei ihrer Abmahnung des Onlinenetzwerks. "Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt rechtlich überprüft werden", sagte Maas. Nutzer wüssten nicht, welche Daten erhoben und wie sie verwendet würden. Facebook-Mitglieder sollten besser darüber informiert werden, welche Informationen über sie verarbeitet werden.

Facebook weist Kritik zurück

Facebook weist die Beschwerden zurück. "Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen", erklärte das Unternehmen. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Ende Januar in Kraft getretenen Bedingungen einfacher zu verstehen seien. Man sei überrascht, dass sich der Verband auf Bedingungen und Funktionen von Facebook und anderen Onlinediensten fokussiere, die schon zehn Jahre lang gültig seien, wie etwa die Klarnamenpflicht.

Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der es regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig.

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