Bundesgerichtshof: Ausstellung von Bank-Ersatzkarte darf nichts kosten

Betrachtet man die Stapel der liegengelassenen EC- und Kreditkarten an Tankstellen oder bei Fahrkartenschaltern der Deutschen Bahn sind die Entgeltklauseln der Banken eine lukrative Abzocke. Dagegen hat nun der Bundesgerichtshof geurteilt, denn die Banken müssen die Karte gratis bereitstellen.

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Postbank-Gebäude
Postbank-Gebäude (Bild: Postbank)

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust gemeldet und die Karte gesperrt hat. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Deutsche Postbank (XI ZR 166/14) entschieden. Postbank-Kunden müssen für den Ersatz der Girocard 15 Euro zahlen. Vergleichbare Klauseln mit Preisen von 10 bis 20 Euro gelten auch bei den meisten anderen Kreditinstituten.

"Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof die für Giro- und Kreditkarten übliche Entgeltklausel für das Ausstellen einer Ersatzkarte gekippt", sagte Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim VZBV. Laut Bundesgerichtshof gehört die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die kein Entgelt verlangt werden darf. Ungeklärt bleibt, ob gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers etwa durch Heirat geändert hat. "Für die abschließende Auslegung müssen die schriftlichen Urteilgründe noch abgewartet werden", erklärte Pauli.

Einfache Entsperrung nicht möglich

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat laut Presseerklärung der Unterlassungsklage stattgegeben, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war. Die angegriffene Klausel der Postbank halte der gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, hieß es zur Begründung.

Laut Vorschrift hat der Zahlungsdienstleister "nach der Sperrung der Erstkarte und Wegfall der Sperrgründe die gesetzliche Nebenpflicht", dem Kunden eine neue Zahlungskarte auszustellen, wenn wegen "Abhandenkommen oder Diebstahls" die Entsperrung nicht möglich sei. Für die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht könne die Bank kein Entgelt verlangen.

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robinx999 22. Okt 2015

Türöffner sind relativ häufig abgeschafft, aber hier hat die Volksbank z.B.: einen...

M.P. 22. Okt 2015

- Zweites Kuvert mit PIN - oder willst Du aus Kostengründen beides in ein Kuvert...

Shadow27374 21. Okt 2015

Oh ja, das wäre sehr wünschenswert. Zumindest die Sparkasse wollte jedes Mal 10¤ haben...



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