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Unternehmensitz von Drillisch Telecom (Bild: Drillisch Telecom) (Drillisch Telecom)

Urteil: Mobilfunk-Rechnung per Post muss kostenlos sein

Eine Extragebühr für die Zusendung einer Mobilfunk-Rechnung ist nicht zulässig. Zudem dürfen Mobilfunkprovider ihren Kunden keinen Pfand für die SIM-Karte abnehmen. Doch Drillisch Telecom geht gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Revision.
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