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Großbritannien: Staatliche Vorgaben für Free-to-Play-Spiele

Schon vor dem Start von Free-to-Play-Spielen wie Candy Crush Saga müssen Anbieter in Großbritannien künftig über Ingame-Kosten und -Werbung informieren. Bis zum 1. April 2014 müssen die Regeln umgesetzt werden – sonst drohen Strafen.
/ Peter Steinlechner
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Candy Crush Saga (Bild: King.com)
Candy Crush Saga Bild: King.com

Das britische Office of Fair Trading – eine Art staatliches Amt für Verbraucherschutz – hat nach einigen Monaten Arbeit seine Regeln für den Umgang zwischen Anbietern von Onlinespielen und Endkunden(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. Mit den Vorgaben sollen die Verbraucher besser geschützt werden – das gilt insbesondere für die Eltern von spielenden Kindern.

Künftig müssen die Anbieter von Free-to-Play-Games vor dem Spielestart kommunizieren, welche Kosten den Kunden erwarten. Im Detail muss der Publisher darlegen, welche Gebühren vorab fällig werden, welche innerhalb des Spiels unvermeidbar sind und welche optional innerhalb des Titels angeboten werden. Weil das in vielen Free-to-Play-Titeln wegen der teils recht komplexen Art der Angebote gar nicht so einfach ist, muss der Hersteller zumindest einen ungefähren Ausblick auf seine Kosten gewähren.

Candy Crush Saga – Trailer
Candy Crush Saga – Trailer (00:29)

Das Office of Fair Trading nennt ein Beispiel, was künftig gegen die Regeln verstößt: Wenn der Hersteller eines Pferde-Sammelspiels sein Werk als "Gratis" kennzeichnet und auf Screenshots einen vollen Pferdestall zeigt, ist es nicht zulässig, dass der Kunde jeden der virtuellen Gäule erst mit Echtgeld kaufen muss. Außerdem müssen die Hersteller darüber informieren, wenn die Kundendaten für Marketingzwecke gesammelt oder gar weitergeleitet werden.

Besonders Eltern dürften sich über die Vorgaben freuen. Ab dann können nämlich minderjährige Kinder erst dann Geld in Games ausgeben, nachdem die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zugestimmt haben.

In Deutschland hatte sich in der jüngsten Vergangenheit die Verbraucherzentrale Bundesverband derartiger Probleme mit Kinderportalen(öffnet im neuen Fenster) angenommen und Abmahnungen sowie später Klagen eingereicht. Striktere Vorgaben wie künftig in Großbritannien könnten den Verbraucherschützern die Arbeit erleichtern.

Die Spielebranche hat noch bis zum 1. April 2014 Zeit, ihre Produkte anzupassen – dann treten die Vorgaben in Kraft. Bei ihrer Erstellung war der Lobbyverband Ukie (The Association for UK Interactive Entertainment) beteiligt.


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