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The Elder Scrolls Online: Zenimax deaktiviert umstrittene Bezahlmethoden

Erst haben Verbraucherschützer den Betreiber von The Elder Scrolls Online abgemahnt, nun äußert sich das Unternehmen: Zenimax will ab sofort bestimmte Bezahlmethoden nicht mehr verwenden. Für Spieler ohne Kreditkarte oder Paypal ist das ein Problem.
/ Peter Steinlechner
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The Elder Scrolls Online (Bild: Zenimax Online)
The Elder Scrolls Online Bild: Zenimax Online

In seinem Forum hat sich Zenimax Online(öffnet im neuen Fenster) zu den Bezahlmethoden für Abonnements in The Elder Scrolls Online geäußert. Ab sofort können Systeme wie Ideal, Webmoney, Paysafecard und Giropay nicht mehr verwendet werden. Das hat für die Spieler den Vorteil, dass sie nicht mehr Gefahr laufen, Geld zu verlieren, wenn sie ihr Abo vor Ablauf der ersten 30 Tagen Spielzeit kündigen. Die Änderung hat aber den Nachteil, dass jetzt nur noch Besitzer einer Kreditkarte oder eines Paypal-Kontos neue Nutzerkonten bei dem MMORPG einrichten können.

The Elder Scrolls Online – Gameplay aus der PC-Beta
The Elder Scrolls Online – Gameplay aus der PC-Beta (01:54)

Bei der erstmaligen Registrierung ist es nämlich nötig, ein Zahlungsmittel für die weitere Spielzeit anzugeben. Damit wird gleichzeitig ein Abo für rund zwölf Euro im Monat abgeschlossen. Dieses Abonnement ist dann zwar mit wenigen Mausklicks wieder kündbar, und bei Kreditkarten wird der reservierte Betrag gleich wieder freigegeben. Bei Paysafecard und Giropay ist eine ähnliche Erstattung aber nicht vorgesehen.

Zenimax Online kündigt im Forum nun an, dass Kunden, die sich "für die Bezahloption mit Ideal, Webmoney, Paysafecard oder Giropay" entschieden haben, nun melden können, damit sie "den gezahlten Betrag auf Wunsch" zurückerstattet bekommen.

Den Forderungen von Verbraucherschützern kommt Zenimax Online damit nur auf den ersten Blick entgegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte Zenimax am 10. April 2014 aufgefordert, bis zum 24. April 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin soll die Firma zusagen, das Spiel nicht mehr wie bisher zu bewerben. "Wer 30 Tage kostenlosen Zugang anbietet, darf kein Abo darin verstecken und die Verbraucher vorab zur Datenherausgabe und Zahlung zwingen" , so die Verbraucherschützer. Diese Kernforderung ist nach wie vor nicht erfüllt.


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