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E-Book-Reader mit Buch von Amazon (Bild: Andreas Donath/Golem.de) (Andreas Donath/Golem.de)

Amazon: Patent auf digitalen Gebrauchtmarkt

Wer Bücher von seinem Kindle oder Spiele von Steam weiterverkaufen möchte, kann das derzeit nicht - rechtlich ist das umstritten. Jetzt hat sich Amazon ein Patent auf die Technologie zur Übertragung von Daten gesichert.
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Logo Steam (Bild: Valve Software) (Valve Software)

Steam: Spielenutzung künftig auch ohne AGB-Zustimmung

Verbraucherschützer haben einen Teilerfolg gegen Valve erzielt: Ab dem 31. Januar 2013 soll es möglich sein, Spiele auf Steam auch dann zu nutzen, wenn man mit Änderungen der AGB nicht einverstanden ist. Der Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Spiele geht allerdings in eine neue Runde.
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Diablo 3 (Artwork) (Bild: Blizzard) (Blizzard)

Diablo 3: Verbraucherschützer gegen Blizzard erfolgreich

Die Hinweise auf der Packung auf eine für Diablo 3 erforderliche Internetverbindung sind künftig größer - damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Blizzard durchgesetzt. Bei der ebenfalls bemängelten Serverstabilität sieht er von einer gerichtlichen Klärung ab.
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undefined (Screenshot: Golem.de)

Applecare Protection Plan: EU-Verbraucherschützer mahnen Apple ab

Die Garantieerweiterung Applecare Protection Plan wird von dem US-Konzern rechtswidrig angepriesen. Dem Käufer werde nicht erklärt, dass die Herstellergarantie in der EU zwei Jahre beträgt. "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert", heißt es auf Apples Website.
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