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Onlineshopping: Jeder siebte Artikel wird zurückgeschickt

Viele Onlinekäufer missbrauchen das Widerrufsrecht und schicken einmal benutzte Waren wieder zurück. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fordert deshalb eine Einschränkung. Verbraucherschützer dagegen halten das Szenario für überzogen. Ohne das Widerrufsrecht würde der Onlinehandel einbrechen, halten sie dagegen.
/ Achim Sawall
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Laut einer aktuellen Umfrage wird in Deutschland jeder siebte über das Internet erworbene Artikel zurückgeschickt. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops. Beteiligt haben sich knapp 400 Betreiber von Onlineshops. Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften erlaubt es Verbrauchern, bestellte Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben.

Die Waren würden oft im schlechten Zustand zurückgesandt. Circa 80 Prozent der befragten Firmen klagen über Missbrauchsfälle. Das betreffe vor allem zeitweise genutzte Produkte wie Zelte oder das Tauf- oder Abendkleid, das nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würde. Ein Drittel der befragten Onlinehändler beklagt, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliere. Bei Hygieneartikeln wie Piercing-Schmuck oder Kontaktlinsen sei ein Wiederverkauf unmöglich. "Zum Teil sehen sich die Händler gezwungen, bestimmte Produkte aus ihren Verkaufssortimenten ganz herauszunehmen", so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. 35 Prozent der Anbieter setzen die Preise für solche Produkte bereits entsprechend höher an.

Händler können aber in gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Diese Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig. Wansleben warnt davor, den Anspruch des Händlers auf Wertersatz künftig ganz entfallen zu lassen. Er will dagegen, dass die Bundesregierung das Widerrufsrecht auf "sinnvolle Fälle beschränkt".

Jutta Gurkmann, Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverband, wies dies im Gespräch mit Golem.de zurück. "Es gibt sicherlich Verbraucher, die das Widerrufsrecht missbrauchen, so wie es Händler gibt, die die Möglichkeit nutzen, vom Verbraucher Lieferung gegen Vorkasse zu verlangen und dann nicht liefern. Wegen solcher Missbrauchsfälle sollte man aber das bewährte Widerrufsrecht nicht infrage stellen." Andernfalls würden Verbraucher im Internet weit weniger einkaufen.

Auch das von DIHK beschriebene Ausmaß verwundere angesichts der enormen Gewinn- und Zuwachsraten im Internethandel und der Tatsache, dass einige Händler weit über die 14-Tage-Frist hinausgingen. "Ganz offensichtlich lohnt sich das Geschäft wohl trotz dieser Missbrauchsfälle", so Gurkmann.


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