Abmahnabzocke: Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße
Maximal 100 Euro soll eine erste Abmahnung den privaten Webnutzer bei Urheberrechtsverstößen im Internet kosten dürfen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

"Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahnabzocke geschützt werden", begründete der VZBV am Dienstag seine Initiative. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten. Obwohl das Urheberrechtsgesetz seit 2008 eine solche Kostendeckelung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, fallen die Abmahngebühren in der Praxis laut VZBV meist deutlich höher aus. Anwälte und Rechteinhaber verlangten oft Summen von mehr als 1.000 Euro. Durchschnittlich würden im Rahmen eines für die Verbraucher nur scheinbar günstigen Vergleichsvorschlags Forderungen von 800 Euro geltend gemacht. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", so die VZBV-Expertin Cornelia Tausch.
- Abmahnabzocke: Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße
- Wann ist der Urheberrechtsverstoß gewerblich?
Es gehe dem VZBV nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren, so Tausch. "Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben." Der VZBV hat ein Positionspapier zu "Abmahnungen im Urheberrecht" erarbeitet.
Die Verbraucherschützer fordern, die Kostenbegrenzung müsse speziell für Personen gelten, die die Rechtsverletzung selbst nicht begangen haben, aber als sogenannter Störer haften. Gemeint sind beispielsweise Eltern, deren Kinder Musiktitel illegal ins Netz stellen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende 2011 in der Rede "Das Recht in der digitalen Welt" angekündigt, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorzulegen. "Der eigentliche Zweck der Abmahnungen, nämlich berechtigte Interessen von Rechteinhabern bereits außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, scheint angesichts von jährlich 700.000 Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen und anwaltlichen Geschäftsmodellen, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, grundsätzlich infrage gestellt", so die Ministerin.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Wann ist der Urheberrechtsverstoß gewerblich? |
- 1
- 2
Ich bezog mich in erster Linie auf die direkten vorherigen Beiträge, dort ging es...
du hast weder verstanden worum es ging ... noch worauf ich hinaus wollte ... und um das...
Ja im grunde sind diese Anbieter von Raum für Künstler wo sie ihre Dienstleistung an den...
Der Meinung bin ich auch. Deshalb habe ich auch von allen DVDs die ich gekauft habe...