Datenschutz und Verbraucherschutz: Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten einen Fünf-Punkte-Katalog vorgelegt, der aus Sicht der Verbraucher- und Datenschützer zwingend erforderlich ist, um Daten- und Verbraucherschutz im Internet zu gewährleisten: "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden" , fasst Vzbv-Chef Gerd Billen die Forderungen zusammen.
Datenschutz als integraler Bestandteil neuer Technik
Geht es nach Billen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, müssen Verbraucher- und Datenschutz "originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden" . Den vom Bitkom vorgelegten Datenschutzkodex begrüßen die beiden als "ersten guten Schritt" , dem aber weitere folgen müssten: So stelle die Selbstverpflichtung zwar eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. "Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss" , so Billen.
Auch der Vorstoß von Innenminister Thomas de Maizière greife zu kurz: Es sei zu hoffen, dass dies lediglich erste Gedanken zur Neugestaltung des Datenschutzes im Internet seien. "Was wir brauchen, ist eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes im Internet" , so Schaar. "Denkt von den Nutzern aus. Gebt ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt zu agieren" , ergänzt Billen.
Fünf-Punkte-Katalog
Konkret fordern die beiden in ihrem Fünf-Punkte-Katalog, die wesentlichen Verbraucher- und Datenschutzrechte gesetzlich zu verankern. "Dazu gehört ein verbrieftes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet sowie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der Zusammenführung und Verknüpfung personenbezogener Daten" , heißt es in dem gemeinsamen Papier. Die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie müssten mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden, denn "eine Selbstverpflichtung ersetzt kein verbrieftes, einklagbares Recht auf Widerspruch" .
Das Safe-Harbour-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Einhaltung des Datenschutzes müsse verbessert und effektiv durchgesetzt werden. Internetdienste, die unter dieses Abkommen fallen, müssen sich an europäisches beziehungsweise nationales Recht halten und dies auch gegenüber den Nutzern kenntlich machen, heißt es weiter. Die Namen Facebook und Google werden zwar nicht explizit genannt, die beiden Unternehmen dürften dabei aber im Fokus stehen.
Bei der Entwicklung neuer Technologien sollen nach dem Willen der Verbraucher- und Datenschützer die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden. Sie sprechen von "Privacy by Design" . Zudem sollten die Voreinstellungen von sozialen Netzwerken oder bei Browsern standardmäßig ein hohes Datenschutz- und Verbraucherschutzniveau aufweisen ( "Privacy by Default" ).
Datenerhebung und -verarbeitung sollen transparent gestaltet und Informationen über eingesetzte Techniken der Datenerhebung und -verarbeitung "situativ angemessen, verständlich und leicht abrufbar sein" . Dies setze eine aktive und informierte Einwilligung voraus, die zudem zeitlich begrenzt werden soll.



