Kontokündigung gegen "Mahnanwältin" war rechtens

Sparkasse muss Konto nicht führen

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Kontokündigung einer Sparkasse gegen eine nicht namentlich genannte "Mahnanwältin" zulässig war. Das Gericht hat die Klage der Rechtsanwältin dagegen abgewiesen, diese hat die Berufung zurückgenommen. Laut Stadtsparkasse München war die Klägerin die Rechtsanwältin Katja Günther.

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Die Stadtsparkasse München wollte das Girokonto der "Mahnanwältin" im September 2008 nicht länger führen, auf dem Mahngebühren für anwaltliche Tätigkeit für ein Internetportal eingingen. Nach Fernsehberichten über Abofallen seien bei der Sparkasse zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, "sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung einen Imageschaden", teilte das Landgericht mit.

Die 28. Zivilkammer begründete die Abweisung der Klage der Anwältin gegen die Kontokündigung damit, "dass das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle".

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Anwältin mit dem Internetportal von vornherein vereinbart hatte, die Vergütung für die Mahntätigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Zahlungseinganges auf das Girokonto abzurechnen. Die Klägerin habe von Anfang an nicht die Absicht gehabt, bei einzelnen nichtzahlenden "Kunden" ihre gesetzlichen Gebühren geltend zu machen. "Wenn sie aber in den Mahnschreiben jeweils ihren gesetzlichen Gebührenanspruch in voller Höhe geltend gemacht habe, ohne die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetportal offenzulegen, habe die Klägerin jeden einzelnen angeblichen Schuldner getäuscht", teilt das Landgericht weiter mit. "Mit der Zahlung der in Anspruch genommenen 'Kunden' sei der Klägerin ein Vermögensvorteil zugeflossen, auf den weder sie noch ihre Mandantin einen Anspruch in dieser Höhe gehabt hätten. Dies erfüllt zumindest den objektiven Tatbestand des Betruges, was die Beklagte zur Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt habe."

Nachdem die Mahnanwältin ihre Berufung zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts München I nun rechtskräftig (Aktenzeichen 28 O 398/09). Zu diesem Urteil teilte die Stadtsparkasse München am 13. Mai 2009 mit, dass die Klägerin die Rechtsanwältin Katja Günther war. "Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München.

Durch untergeschobene Abos bei vermeintlich kostenlosen Hausaufgabenhilfen, Kochrezeptplattformen und Softwaredownloads entsteht nach Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) jährlich ein Schaden im mehrstelligen Millionenbereich für private Haushalte.

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DasKleingedruckte 27. Mär 2010

Ohne irgendwelchen Betroffenen jetzt auf die Füße treten zu wollen aber der Grund, warum...

Füsilier 27. Mär 2010

Füsilieren sollte man diese Frau!

Gurundo Bolongola 27. Mär 2010

Ich hätte da so ein paar Empfehlungen, wie man das im Mittelalter gelöste hätte.

PeterPaul 26. Mär 2010

Geht ja nicht. Alle Spiegeln zebrechen sobald sie da rein guckt.



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