Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Schufa & Co müssen Scoringdaten offenlegen

Neue Auskunftsrechte für Verbraucher ab 1. April 2010. Am 1. April 2010 tritt ein neues Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen in Kraft. Auskunfteien wie die Schufa müssen dann einmal im Jahr kostenlos Gründe für Bonitätsbewertungen offenlegen und Verbrauchern so Einblick in ihre Scoringwerte gewähren.
/ Jens Ihlenfeld
142 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
VZBV bietet Auskunfteien-Musterbrief
VZBV bietet Auskunfteien-Musterbrief

Das neue Auskunftsrecht soll Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, sich über ihre Scoringwerte bei Auskunfteien zu informieren sowie Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen. Banken, Onlinehändler oder Touristikunternehmen nutzen solche Scorewerte, um die Bonität ihrer Kunden einzuschätzen.

Ab 1. April müssen Auskunfteien einmal im Jahr Anfragen zum Scorewert kostenlos beantworten. Die neue Regelung geht auf eine Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zurück, der 2008 in einer Studie Willkür beim Einsatz von Scoringverfahren festgestellt hatte. Dementsprechend fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen Verbraucher auf, "von ihrem Recht regen Gebrauch [zu] machen" .

Verbraucher können für die vergangenen zwölf Monate erfragen, welche Werte Auskunfteien zu ihrer Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Dabei müssen sie erfahren, welche Datenarten für die Berechnungen verwendet wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten. Die Auskünfte müssen laut Gesetz einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein.

Auch Unternehmen müssen kostenlos informieren, wenn sie auf Grundlage eines Scorewertes ein konkretes Anliegen abgelehnt haben, zum Beispiel einen Telefonvertrag.

Der vzbv bietet ein Musterschreiben(öffnet im neuen Fenster) sowie eine Liste von Auskunfteien(öffnet im neuen Fenster) an, denn neben den großen und bekannten Unternehmen in diesem Bereich gibt es einige kleinere, kaum bekannte Firmen, die ebenfalls Daten erheben.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung sind wissenschaftliche Mindeststandards verbunden. So müssen die zur Berechnung genutzten Daten statistisch nachweisbar erheblich sein für die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens, zum Beispiel Zahlungsverzug. Zudem dürfen Auskunfteien Verbraucher künftig nicht mehr über ein automatisiertes Verfahren oder lediglich wegen ihres Wohnortes in eine bestimmte Bonitätskategorie einstufen.


Relevante Themen