Streitfall

Telekom will einheitlichen De-Mail-Domainnamen per Gesetz

Die Konkurrenten Deutsche Telekom und Deutsche Post streiten sich um eine einheitliche De-Mail-Domain. Die Telekom fordert eine Festlegung im De-Mail-Dienste-Gesetz, das derzeit diskutiert wird.

Artikel veröffentlicht am ,
(Abbildung: Deutscher Bundestag)
(Abbildung: Deutscher Bundestag)

Die Deutsche Telekom will, dass der Konkurrent Deutsche Post per Gesetz gezwungen wird, bei seinem rechtsverbindlichen E-Mail-Dienst ebenfalls den Begriff De-Mail zu verwenden. Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema De-Mail-Dienste-Gesetzentwurf statt. Bei der Telekom und den United-Internet-Marken GMX und Web.de konnten sich Menschen für eine De-Mail-Adresse registrieren, um rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, einen Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage nutzen zu können. Das konkurrierende rechtsverbindliche Produkt der Post ist der E-Postbrief. Beide Dienste sind kostenpflichtig.

Die einheitliche Domain mit dem Wortbestandteil De-Mail sei von Projektbeginn an ein wesentliches Sicherheits- und Erkennungsmerkmal der De-Mail gewesen, sagte Gert Metternich, Projektleiter für De-Mail bei der Telekom. Fiele dies im De-Mail-Dienste-Gesetz weg, könne jeder Anbieter seine Adressen frei gestalten. Die Menschen wären dann mit einer Vielfalt von rechtsverbindlichen Adressen konfrontiert, sagte Metternich.

Die Post habe ein Interesse an einer uneinheitlichen Domainregelung, war aus Branchenkreisen zu erfahren. Der Logistikkonzern versuche sein bisheriges Briefmonopol mit dem E-Postbrief auf die elektronische Welt zu übertragen. Gerade Mittelständler würden den Provider für rechtsverbindliche E-Mails nicht wechseln können, weil ohne einheitliche De-Mail-Domain damit ein kompletter Namenswechsel verbunden sei.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte eine "verbindliche einheitliche Kennzeichnung der De-Mail-Adressen". Die E-Mail-Adressen akkreditierter Diensteanbieter müssten sich eindeutig von denen nichtakkreditierter Diensteanbieter unterscheiden lassen, heißt es bei den Verbraucherschützern.

Deutsche-Post-Sprecher Uwe Bensien hält die Bezeichnung De-Mail in der "Mailadresse nicht für erforderlich. Das sollte den Unternehmen selbst überlassen sein", sagte Bensien Golem.de. Adressen und Kontonummern von Unternehmen würden sich ohnehin ständig ändern, ohne dass dies ein Problem darstelle.

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