Klage gegen Victorvox erfolgreich. Die "Verbraucherzentrale Bundesverband e.V." (vzbv) hält es für unzulässig, für die Deaktivierung von Anschlüssen im Falle einer Kündigung eine Gebühr zu verlangen, wie es in der Mobilfunkbranche seit Jahren gängige Praxis ist. Bereits wiederholt hat der Verbraucherschutzverein, Rechtsvorgänger des vzbv, Unternehmen abgemahnt oder mit einer Klage zur Unterlassung aufgefordert. Jüngst erfolgreich war die Klage gegen die Victorvox AG. In einem nicht rechtskräftigen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf die Erhebung einer Deaktivierungsgebühr für unzulässig erklärt (Urteil vom 11.07.2001, Az.: 12 O 506/00).