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VZBV

Telefonkunden können Invers-Nummernsuche noch widersprechen

Verbraucherschützer empfehlen Widerspruch. Telefonkunden, die nicht wollen, dass eine Telefonauskunft ihren Namen oder ihre Adresse weitergibt, sollten jetzt noch widersprechen. Nach Informationen des Tagesspiegel wird die Telekom, die die Daten aller Telefonkunden zentral sammelt, diese erst am 30. September 2004 an die Telefon-Auskunfteien und Verlage weitergeben. Dies ist mit einem einfachen Telefonanruf möglich.

0190er-Faxwerbung: Gerichtsurteil schwächt Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale Bundesverband unterliegt vor dem OLG Köln. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) musste vor dem Oberlandesgericht Köln im Kampf gegen Fax-Spam eine Niederlage einstecken. Dem Urteil (Az.: 6 U 141/03) zufolge ist der jeweilige Netzbetreiber nur dann zum Einschreiten gegen unerwünschte Werbefaxe verpflichtet, wenn er von den Rechtsverstößen mit 0190er- oder 0900er-Nummern eine "gesicherte Kenntnis" hat. Hinweise von Verbraucherverbänden an die Netzbetreiber reichen dafür nicht aus.

Unkontrollierte Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten?

Verbraucher- und Datenschützer mahnen: Kundendaten immer weniger unter Kontrolle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) warnten vor einer unkontrollierten Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten. Laut VZBV und des ULD gibt es in Deutschland nur eine "unterentwickelte Datenschutzdebatte"; ULD-Leiter Dr. Helmut Bäumler warnt in diesem Zusammenhang aber nicht nur vor dem "Kleinreden realer Risiken", sondern auch vor der "Dämonisierung des Problems" - beides helfe nicht.

Internetwerbung für Alcopops in der Kritik

vzbv fordert Einstellung unzulässiger Werbung. Hersteller alkoholischer Getränke, die Webseiten mit werbenden Inhalten betreiben, müssen sich warm anziehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht mit Abmahnungen gegen die jugendbezogene Internet-Werbung für hochprozentige Alkoholmixgetränke (Alcopops) vor. Im Visier der Verbraucherschützer ist dabei derzeit die Karlsberg Brauerei sowie die Köstritzer Schwarzbierbrauerei, die Websites für ihre Mischgetränke "Mixery" bzw. "Bibop" betreiben.

Einseitiges Kündigungsrecht für Provider ist unzulässig

vzbv klagt erfolgreich gegen Vertragsklausel der 1&1 Internet AG. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz sind Vertragsklauseln in Provider-Verträgen unwirksam, wenn der Provider den Vertrag einseitig zu jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann. Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der gegen den Internet-Provider 1&1 Internet AG geklagt hatte.

0190er-Faxwerbung - Netzbetreiber mitverantwortlich

vzbv sieht sich im Vorgehen gegen unerwünschte Faxwerbung gestärkt. Bei unlauterer Faxwerbung mit Verwendung einer 0190er- oder 0900er-Nummer haftet nicht nur der Nutzer, sondern bei Kenntnis auch der zuständige Netzbetreiber, so entschied jetzt das Kölner Landgericht. Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Urteil als einen wichtigen Erfolg gegen die Belästigung durch unerwünschte Faxwerbung sieht.

Online-Händler kennen relevante Rechtsvorschriften kaum

Weitgehend Unkenntnis über Pflichten und Risiken des Endkundengeschäfts. Vor mittlerweile über drei Jahren ist das Fernabsatzgesetz 2000 in Kraft getreten, das wichtige Bestimmungen für den Online-Handel mit Endverbrauchern enthält. Seit Dezember 2001 gelten zudem die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Online-Händlern zusätzliche Pflichten auferlegt. Dennoch kennen die meisten Händler wichtige Bestimmungen nicht und setzen sich so erheblichen Risiken aus. Neben Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände drohen vor allem verlängerte Rückgabemöglichkeiten der Kunden trotz Benutzung der gelieferten Ware.

Verbraucherschützer wollen Amazon verklagen

Acht von zehn Internet-Shops verstoßen laut vzbv gegen das Gesetz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt. Nach einer Untersuchung des vzbv verstoßen acht von zehn Internet-Einkaufsportalen gegen das Teledienstegesetz und gegen Bestimmungen des BGB, indem sie den Verbraucher unzureichend informieren würden.

Mobilfunk-Deaktivierungsgebühr laut vzbv unzulässig

Klage gegen Victorvox erfolgreich. Die "Verbraucherzentrale Bundesverband e.V." (vzbv) hält es für unzulässig, für die Deaktivierung von Anschlüssen im Falle einer Kündigung eine Gebühr zu verlangen, wie es in der Mobilfunkbranche seit Jahren gängige Praxis ist. Bereits wiederholt hat der Verbraucherschutzverein, Rechtsvorgänger des vzbv, Unternehmen abgemahnt oder mit einer Klage zur Unterlassung aufgefordert. Jüngst erfolgreich war die Klage gegen die Victorvox AG. In einem nicht rechtskräftigen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf die Erhebung einer Deaktivierungsgebühr für unzulässig erklärt (Urteil vom 11.07.2001, Az.: 12 O 506/00).
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