Internetwerbung für Alcopops in der Kritik

vzbv fordert Einstellung unzulässiger Werbung

Hersteller alkoholischer Getränke, die Webseiten mit werbenden Inhalten betreiben, müssen sich warm anziehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht mit Abmahnungen gegen die jugendbezogene Internet-Werbung für hochprozentige Alkoholmixgetränke (Alcopops) vor. Im Visier der Verbraucherschützer ist dabei derzeit die Karlsberg Brauerei sowie die Köstritzer Schwarzbierbrauerei, die Websites für ihre Mischgetränke "Mixery" bzw. "Bibop" betreiben.

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Die Hersteller versuchen nach Darstellung der vzbv, für ihre Produkte mit Coolness und Lässigkeit zu werben und so bei den Jugendlichen zu landen. In den Fällen "Mixery" und "Bibop" versuchen die Hersteller, Jugendliche mit Gewinnspielen, E-Cards, einem Fanshop oder auch mit Terminangaben für Partys, Konzerten und Promotion-Aktionen an sich zu binden.

Zudem ignoriere die Köstritzer Schwarzbierbrauerei die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates, indem auf den Internetseiten alkoholtrinkende Jugendliche dargestellt werden. Aber auch die Karlsberg Brauerei ist sich der Zielgruppe ganz offensichtlich bewusst, da sich im Gästebuch Minderjährige eintragen, um zu ihren Geburtstagen Promotionartikel zugesandt zu bekommen. Ein weiteres Indiz für die Ausrichtung der Seiten auf Jugendliche sei, dass die Besucher der Webseiten durchgängig geduzt werden.

"Auf den Internetseiten der beiden Getränke wird auf vielfältige Art und Weise versucht, Jugendliche anzusprechen und zum Alkoholkonsum zu verführen", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. "Die Unternehmen sollten sich lieber daran erinnern, dass sie eine gesellschaftliche Verantwortung haben, die über das reine Streben nach Profit hinausgeht."

Nach Einschätzung des vzbv verstoßen die Hersteller mit dieser Art der Werbung bewusst gegen Paragraf 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG), indem sie die Unerfahrenheit und leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. "Dies muss im besonderen Maß dann gelten, wenn es sich um Werbung für gesundheitsgefährdende Genussmittel wie Alkohol handelt. Daher haben wir die betreffenden Firmen abgemahnt", so von Braunmühl.

Problematisch an den Mixgetränken sei vor allem, dass wegen des fruchtig-süßen Aromas der Alkoholgehalt von bis zu sechs Prozent unterschätzt werde. "Vielen Jugendlichen ist daher kaum bewusst, dass sie mit jedem dieser Mixgetränke bis zu zwei Schnapsgläschen Rum, Wodka oder Whiskey zu sich nehmen", so von Braunmühl. Die beiden beanstandeten Websites bewerben allerdings nur Biermixgetränke, die im Wesentlichen aus Bier und Cola bestehen.

Die Mixgetränke aus hochprozentigem Alkohol sind derzeit bei Jugendlichen enorm angesagt. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2003 hat sich der Absatz der Alkoholmixgetränke mehr als verdreifacht. Obwohl die Getränke gesetzlich erst an 18-Jährige verkauft werden dürfen, gelangen Jugendliche oft ohne Probleme an die Getränke. Auch die Politik hat das Problem erkannt und erwägt eine Sonderabgabe auf Alkoholmixgetränke.

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DENİZ 19. Dez 2004

BAYANLARA VE ÇFTLERE ÖZEL JGOLO PARTNER HZMET

penner 19. Apr 2004

tja herr spiesser, ich finds schade, dass es hier kein spring break gibt...

Jigolo 04. Mär 2004

Wenn die jugendlichen an alkohol kommen wollen, dann bekommen sie diesen ohne probleme...

Mirko 19. Feb 2004

Alles schwachsinn meiner Meinung nach. Die erhöhung der Preise von Mixgetränken bringt...



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