0190er-Faxwerbung - Netzbetreiber mitverantwortlich
"Dadurch können wir künftig hoffentlich viel wirkungsvoller gegen die Werbefax-Plage vorgehen" , so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter des vzbv. Bisher seien Unterlassungsansprüche gegen die Verursacher unlauterer Faxwerbung vor allem daran gescheitert, dass die Verantwortlichen der vielfach ausländischen Unternehmen nicht ermittelt werden konnten.
Der vzbv fordert in diesem Zusammenhang die Netzbetreiber auf, bei der Weitergabe von Mehrwertdienstnummern die Nutzer stärker unter die Lupe zu nehmen und – wie gesetzlich vorgeschrieben – bei Missbrauch unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Nummer zu sperren.
Gemäß der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) ist ein Netzbetreiber bei Kenntnis des Missbrauchs der von ihm vergebenen Mehrwertdienstnummer u.a. zur Sperrung der Nummer verpflichtet. Das Langericht Köln stellt in seiner Begründung nun fest: "Sinn dieser Vorschrift ist es gerade, den Verbraucher nicht auf das – oft aussichtslose – Vorgehen gegen denjenigen Unternehmer zu verweisen, der die überlassene Rufnummer als Endkunde nutzt, sondern Ansprüche direkt gegen jeden zu begründen, der den Rechtsverstoß durch Überlassung der Rufnummer ermöglicht hat und durch deren Sperrung auch beenden kann."
Im vorliegenden Fall hatte die vom vzbv verklagte IN-telegence GbmH & Co. KG als Telefonnetzbetreiberin eine von der Regulierungsbehörde zugeteilte Mehrwertnummer der Firma Servatel GmbH überlassen, die ihrerseits diese Nummer einer "IRC International Corporation" mit Sitz in den USA überließ. Die IRC hat schließlich über einen längeren Zeitraum unverlangte Werbefaxe mit Verwendung einer 0190er-Nummer zum Faxabruf versandt. Trotz mehrfacher Aufforderung des vzbv hatte der Netzbetreiber die Nummer erst im Verlauf des Rechtsstreites sperren lassen.
Verbraucher, die sich gegen unverlangte Faxwerbung mit Verwendung einer bestimmten 0190er-/0900er-Nummer zur Wehr setzen wollen, sollten den zuständigen Netzbetreiber auffordern, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Rechtsverstoßes zu ergreifen, so der Verband. Der zuständige Netzbetreiber kann über eine Suchmaschine auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) durch Eingabe der Faxnummer ermittelt werden. Unterstützung bei der Durchsetzung der Interessen bieten auch die örtlichen Verbraucherzentralen.
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