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Half-Life 2: Vivendi muss Verpackung ändern

Abmahnung gegen Vivendi Universal Games teils erfolgreich. Die deutschen Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben mit ihrer im Januar 2005 eingereichten Abmahnung gegen den Publisher des Spiels Half-Life 2 zumindest teilweise Erfolg gehabt.
/ Christian Klaß
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Vivendi Universal Games unterzeichnete Anfang März 2005 einen Teil des Abmahnschreibens und versprach, in Zukunft auf der Spielepackung deutlicher auf die nötige Internetverbindung hinzuweisen. Der Publisher muss demnach ab dem 15. Juni 2005 geänderte Verpackungen im Handel haben.

Vom US-Spielestudio Valve, die ebenfalls abgemahnt wurden, haben die Verbraucherschützer noch nichts gehört. Der Anwalt von Vivendi soll jedoch darauf hingewiesen haben, dass die Nutzer-Accounts mittlerweile eingeschränkt übertragbar seien – die Verbraucherschützer kritisierten gegenüber Vivendi und Valve, dass die Übertragung des Spiels an Dritte nicht möglich sei.

Kritisiert hatten die Verbraucherschützer auch das "Steam Subscriber Agreement", die nur in englischer Sprache vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Valves Software-Distributionsplattform Steam. Hierzu gibt es unterdessen noch nichts Neues zu berichten.


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