Paketversand: Vzbv verklagt DHL Paket GmbH wegen App-Zwang
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht juristisch(öffnet im neuen Fenster) gegen die DHL Paket GmbH vor. Im Zentrum der Unterlassungsklage steht die Praxis des Logistikunternehmens, Pakete in Packstationen zu hinterlegen, die ausschließlich über die Post & DHL App bedient werden können. Nach Ansicht der Dachorganisation stellt dies eine unangemessene Benachteiligung dar, da der Zugriff auf die Sendung technisch an eine Softwareinstallation gekoppelt wird.
Zustellung landet im App-Automaten
Das Problem tritt auf, wenn eine Sendung nicht direkt an der Haustür abgegeben werden kann. In solchen Fällen leitet DHL die Pakete häufig an eine nahegelegene Packstation um. Während ältere Modelle noch über einen Bildschirm und Abholcodes funktionierten, setzt DHL bei neuen Automaten konsequent auf eine rein App-basierte Steuerung. Ohne Smartphone und aktivierte App bleibt das Fach verschlossen.
Der Vzbv kritisiert, dass Kunden dadurch genötigt werden, die Software zu installieren und den Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Diese Entwicklung zur "App-Zentrierung" wurde bereits mit dem Negativpreis Big Brother Award(öffnet im neuen Fenster) bedacht, da der Prozess Nutzer zur Preisgabe von Daten und zur Nutzung von Smartphones drängt.
Widerspruchsrecht im neuen Postgesetz
Verbraucher haben durch das neue Postgesetz bereits das Recht, der Zustellung an rein App-gesteuerte Packstationen zu widersprechen. DHL muss hierfür entsprechende Optionen bereitstellen; Informationen zum Widerspruch und zum Verfahren finden Betroffene unter anderem auf Fachportalen wie Paketda(öffnet im neuen Fenster) . Dennoch sieht der Vzbv in der standardmäßigen Hinterlegung in solchen Automaten ein unzulässiges Vorgehen, das die Wahlfreiheit der Empfänger untergrabe.
Mit der Klage will der Bundesverband erreichen, dass die DHL Paket GmbH es künftig unterlässt, Empfänger auf diesem Weg zur App-Installation zu drängen. Es dürfe nicht vorausgesetzt werden, dass für den Erhalt einer Postsendung zwingend ein Smartphone nötig ist. Das Gericht muss nun klären, ob die Effizienzgewinne der bildschirmlosen Stationen die Einschränkungen für die Verbraucher rechtfertigen.



