Verbraucherschützer verklagen Bild.de wegen Schleichwerbung
"Von Journalisten gefilterte Informationen haben eine viel größere Glaubwürdigkeit als Werbung", erklärte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Diese Trennlinie wollen wir auch im Interesse der Medien verteidigen."
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Medien Werbung und redaktionelle Texte deutlich voneinander trennen, auch der Mediendienstestaatsvertrag fordert diese Trennung. Genau diese Trennlinie hat aber Bild.de nach Ansicht des vzbv überschritten. "Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun", so Müller weiter.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Bild.de zunächst aufgefordert, die beanstandete Werbung zu unterlassen. Nachdem das Unternehmen dazu nicht bereit war, reichte der Verband Klage beim Landgericht Berlin ein.
Offen sei, inwieweit die Vermischung von Kommerz und Journalismus bei der mit T-Online verbundenen Website Bild.de zum Geschäftsmodell gehöre, heißt es in einer Presseerklärung der Verbraucherschützer unter anderem unter Berufung auf den inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden von Bild.T-Online.de, Peter Würtenberger. Dieser hatte gegenüber der FAZ Ende 2004 erklärt: "Die Herausforderung hieß, Leser der Bild-Zeitung zu Internetnutzern und dann zu Kunden unserer Partner zu machen. [...] In der Zeitung ist alles, was wir machen, klar als Anzeige gekennzeichnet. Im Internet findet eine stärkere Vermischung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten statt."
Im konkreten Fall ging es um einen im Januar 2005 erschienen Artikel auf der Startseite von Bild.de unter der Überschrift "Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT – und der Asphalt wird glühen". Der Beitrag sei wie ein redaktioneller Text gestaltet worden, beim Anklicken landete der User aber auf einer Folgeseite mit verschiedenen Beiträgen rund um das beworbene Auto, auf der nur ein Teil der Beiträge mit dem Hinweis "Anzeige" versehen war. Der Nutzer musste also unweigerlich annehmen, dass die übrigen Texte neutrale, von Journalisten überprüfte Informationen darstellen, heißt so der vzbv. Tatsächlich habe es sich aber um Werbung gehandelt, die zum Teil direkt mit Finanzierungsangeboten zum Autokauf verlinkt worden sei.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.