Telefonkunden können Invers-Nummernsuche noch widersprechen
Bis zu diesem Stichttag können die Kunden noch per Widerspruch verhindern, dass Dritte ihre Daten erfahren. Das neue Telekommunikationsgesetz ermöglicht künftig so genannte "Invers-Suchen": Wer die Telefonnummer weiß, kann die Auskunft nach dem Namen oder der Adresse des Teilnehmers befragen.
Verbraucher können dies nur verhindern, wenn sie einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprechen. Dazu sieht das Gesetz eine vierwöchige Widerspruchsfrist vor, die aber Ende August 2004 abgelaufen ist.
Doch noch ist Gelegenheit, den Datenfluss zu stoppen. Die Telekom, die die Daten aller Festnetz- und Handy-Kunden zentral erfasst, wird diese Informationen erst am Monatsende weitergeben, sagte T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve dem Tagesspiegel.
Jetzt noch eingehende Widersprüche würden "tagesaktuell" berücksichtigt, sagte der Sprecher. Verbraucherschützer raten zum Widerspruch. "Ist die Adresse erst einmal im Verteiler, kann man sich vor unerwünschter Werbung kaum mehr retten" , warnte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
Update: Der Widerpruch ist formlos schriftlich oder per Anruf an die 01375 / 10 33 00 möglich. Das Wählen der Rufnummer kostet einmalig 12 Cent. Die Bandansage muss einfach zu Ende angehört und der Signalton abgewartet werden, dann ist der Widerspruch für die Rufnummer, von der man angerufen hat, entgegegen genommen worden.



