RTL, Pro Sieben und Sat1 bald nur verschlüsselt?
Derzeit verhandeln die kommerziellen Rundfunkanbieter und der bundesweit größte Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) über die so genannte Grundverschlüsselung bisher frei empfangbarer TV-Programme. "Die Grundverschlüsselung verstößt gegen das im Rundfunkstaatsvertrag garantierte Prinzip der Vielfältigkeit und des ungehinderten Programmzugangs" , warnt Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv forderte Staatskanzleien und Medienaufsicht auf, der Grundverschlüsselung eine klare Absage zu erteilen.
Derzeit sehe es so aus, als würden die Privatsender die von KDG geforderte Grundverschlüsselung akzeptieren, um im Gegenzug von den Kabelnetzbetreibern eine höhere Vergütung für die Einspeisung ihrer Programme zu erhalten. Als Begründung für diesen Schritt wird ein effektiveres Vorgehen gegen Schwarzseher angegeben, die Kabelfernsehen nutzen, ohne dafür an die Kabelgesellschaften zu zahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eine Grundverschlüsselung ihrer Digitalprogramme im Kabel bisher verhindern können.
Da die Kabelgebühren in den meisten Fällen jedoch automatisch über die Miete eingezogen werden, hält der Verbraucherzentrale Bundesverband dieses Argument für vorgeschoben. "Das legitime Interesse der Kabelbetreiber, Schwarznutzer besser ausmachen zu können, ist nur die halbe Wahrheit" , so vzbv-Chefin Müller. "Tatsächlich geht es um den Einfluss der Kabelnetzbetreiber auf die angebotenen Programmpakete."
Darüber hinaus befürchtet der vzbv, dass die Verschlüsselung der Privatprogramme die Vorstufe eines generellen Übergangs interessanter Inhalte in das Bezahlsegment ist. Durch die Adressierbarkeit der Kabelboxen (via SmartCard) könnten die Netzbetreiber und, bei entsprechender Kooperation, auch die Programmanbieter die Kundendaten zudem für weitergehende Marketing- und Werbezwecke einsetzen und eventuell an Dritte veräußern.



