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Unkontrollierte Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten?

Verbraucher- und Datenschützer mahnen: Kundendaten immer weniger unter Kontrolle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) warnten vor einer unkontrollierten Weitergabe von Kunden- und Verbraucherdaten. Laut VZBV und des ULD gibt es in Deutschland nur eine "unterentwickelte Datenschutzdebatte"; ULD-Leiter Dr. Helmut Bäumler warnt in diesem Zusammenhang aber nicht nur vor dem "Kleinreden realer Risiken", sondern auch vor der "Dämonisierung des Problems" – beides helfe nicht.
/ Christian Klaß
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"Unternehmen sammeln immer mehr und immer systematischer Daten über Verbraucher" , analysiert VZBV-Chefin Prof. Dr. Edda Müller. Und ihre Kunden machen es ihnen mitunter zu einfach: "Die sorglose Freigiebigkeit vieler Verbraucher bei den eigenen Daten, die zunehmende Ausbeutung von Kundendaten und die neue staatliche Sammelwut nach dem 11. September verdichten sich zu einem gefährlichen Gemisch" , so vzbv-Chefin Edda Müller.

Den Verbraucher- und Datenschützern zufolge führen die explosionsartige Zunahme der Datenströme und die fortschreitende Digitalisierung zu einer immer stärkeren Vernetzung und Ausnutzung von Verbraucherdaten. Als besonders problematisch eingeschätzt werden dabei folgende Entwicklungen:

  • Die Daten von Kunden, die eine Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen und dann doch nicht abschließen, würden dennoch gespeichert und nicht gelöscht. Im Internet werden bei Registrierungsvorgängen und beim Bezahlen regelmäßig Daten erhoben, die überflüssig seien oder zu denen eine wirksame Einwilligung der Verbraucher fehle. Alleine bei einer Überprüfung von 30 Unternehmens-Webseiten habe der VZBV 16 Abmahnungen auf Grund von Datenschutzverstößen ausgesprochen – unter anderem gegen Google, Media Markt, Otto, Quelle und TUI.
  • Über ihr Konsumverhalten würden Verbraucher durch Kundenkarten Auskunft geben – unabhängig davon, ob es um den Kauf von Alkohol, Schmerzmitteln oder Kartoffelchips gehe. Deutschlandweit seien bereits mehr als 22 Millionen Karten im Einsatz, bei fast allen in einer Studie vom VZBV und ULD untersuchten Karten habe es zum Teil gravierende Verstöße gegen Datenschutzregeln gegeben.
  • Bei Reise- und Ticketbuchungen würden Daten über Zielorte oder die Ernährungsweise gespeichert (koscheres, vegetarisches oder für Muslime erlaubtes Essen).
  • Die geplante Chipkarte für Patienten soll die Vernetzung von Krankheits- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen ermöglichen und zur Kostensenkung beitragen. Die Lösung der Fragen der Datensicherheit und der Datensouveränität sehen VZBV und ULD jedoch als schwierig an; es könnte "das LKW-Maut-Debakel in den Schatten stellen."
  • Ein florierender und kaum kontrollierbarer Handel mit Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen führe zu immer neuer Belästigung der Verbraucher mit unerwünschter Werbung – unerlaubte Werbeanrufe bei Privatanschlüssen ("Wir machen da eine Umfrage") würden ebenso zunehmen wie Spamming: Allein für das Löschen von Spams habe die EU-Kommission Kosten in Höhe von 10 Milliarden Euro durch entgangene Arbeitszeit veranschlagt.
  • Doch auch die Zugriffswünsche des Staates auf Kundendaten bei Unternehmen würden ständig zunehmen: So sollen nach dem neuen Telekommunikationsgesetz Telefonfirmen verpflichtet werden, massenhaft Daten über Telefongespräche ihrer Kunden zu speichern. Der Bundesrat wünsche sogar die Speicherung aller Daten über die Internetnutzung auf Vorrat.

Die Sorge über die Sammelwut der Unternehmen hat laut den Verbraucher- und Datenschützern einen realen Hintergrund: Informationen über Kunden und Verbraucher sind bares Geld wert – und könnten Verbrauchern gleichzeitig teuer zu stehen kommen. Die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung würden manche Branchen dazu verleiten, wirtschaftliche Risiken völlig minimieren zu wollen. Zentrale Datenbanken der Versicherungs- und Kreditwirtschaft würden deshalb jedes abweichende Verhalten festhalten und schon Bagatellen können noch nach Jahren zur Benachteiligung von Kunden führen.

Datenschutzrecht habe mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Anstatt das Bundesdatenschutzgesetz immer komplizierter zu verästeln, sollte der Gesetzgeber das Datenschutzrecht gezielt in drei Punkten schnell und wirkungsvoll verbessern, so VZBV und ULD: 1.) Kundendaten, die nicht zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt werden, müssten künftig von der Einwilligung des Betroffenen abhängig sein. 2.) Den Datenschutzkontrollinstanzen müssten wirksame Instrumente wie die Untersagung rechtswidriger Datenverarbeitung und deren Durchsetzung in die Hand gegeben werden und 3.) Unternehmen, die mit Kundendaten korrekt umgehen, müsse durch die Instrumente Datenschutzaudit und Datenschutzgütesiegel ein Anreiz und ein Wettbewerbsvorteil geboten werden.

Bäumler und Müller riefen die Verbraucher zu mehr Vorsicht beim Umgang mit ihren Daten auf. "Man kann im Internet einkaufen, ein Handy haben und Tickets online buchen und trotzdem eine Menge zum Schutz der eigenen Daten unternehmen" , so Helmut Bäumler. Passenderweise versprechen VZBV und ULD in ihrem gerade erschienenen, ersten gemeinsamen Buch Verbrauchern "99+1 Beispiele zu Ihrem Datenschutz". Auch Unternehmen sollen in dem 167-Seiten-Buch Tipps finden, wie das BDSG in der Praxis umzusetzen ist. Kostenlose Anleitung zum "Selbstdatenschutz" finden sich allerdings auch auf der ULD-Website.


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