Applecare Protection Plan: EU-Verbraucherschützer mahnen Apple ab
Die Garantieerweiterung Applecare Protection Plan wird von dem US-Konzern rechtswidrig angepriesen. Dem Käufer werde nicht erklärt, dass die Herstellergarantie in der EU zwei Jahre beträgt. "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert", heißt es auf Apples Website.

Die kostenpflichtige Garantieerweiterung, die Apple als "Applecare Protection Plan" bewirbt, wird nach Auffassung der Verbraucherschützer rechtswidrig beworben. Deshalb haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus Deutschland und Konsumentenorganisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien die Werbung von Apple beanstandet. Die Abmahnung wird von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC koordiniert.
Auf der deutschen Website empfiehlt das US-Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den Applecare Protection Plan. Dazu heißt es: "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des Applecare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern." Doch Apple weise nicht "einfach und verständlich" auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hin. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre "ab Übergabe der Kaufsache". Daraus könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung hätten. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
So koste die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Macbook liegt bei 349 Euro.
Das Unternehmen hat nun bis zum 30. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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oO Und daran stören sich die Verbraucherschützer? Nein, muss man nicht? Dann ist...
Jap, hab ich auch gemerkt, später im Text steht übrigens wieder Gewährleistung. Aber den...
Den Ram und ACPP kauft man auch net bei Apple direkt, sondern über einen Händler usw. Ram...
richtig ... du hast aber auch geschrieben: "Der VErbraucherschutz hat wirklich nicht...