Battlefield 3: Electronic Arts durch Verbraucherzentrale abgemahnt

Der Hinweis auf Origin ist zu klein auf die Verpackung von Battlefield 3 gedruckt, die Geschäftsbedingungen immer noch unklar - findet zumindest der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er hat Electronic Arts deshalb abgemahnt.

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Battlefield 3
Battlefield 3 (Bild: Electronic Arts)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) ist der Auffassung, dass Electronic Arts die Käufer von Battlefield 3 nicht ausreichend darüber aufgeklärt hat, dass sie über ein zusätzliches Programm auf die Server des Onlinedienstes Origin Zugriff haben müssen. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass der entsprechende Hinweise nur im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung zu finden sei.

Zudem hält es der VZBZ für problematisch, dass Origin "unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht". Nach Auffassung des Verbands sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. Electronic Arts behalte sich "das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen". Der VZBZ meint ausdrücklich die neue Fassung der zwischenzeitlich überarbeiteten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (Eula).

Der VZBZ beanstandet außerdem, dass auch bei Battlefield 3 eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert hat. Das ist nach Auffassung der Verbraucherschützer zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass sich die Nutzer vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.

Electronic Arts hat die Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband Ende November 2011 erhalten. Falls das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und die kritisierten Punkte ändern wird, will der Verband seine Vorstellungen vor Gericht durchsetzen.

Schon vor der Abmahnung durch die Verbraucherschützer standen EA und Origin in der Kritik von Datenschützern und Spielern. Bei einer Podiumsdiskussion hatte Mitte November 2011 ein Rechtsanwalt indirekt gefordert, dass sich Verbraucherverbände des Themas annehmen.

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