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Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt "Button-Lösung" gegen Abofallen

Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.
/ Achim Sawall
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Ilse Aigner im Juli 2011 (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Ilse Aigner im Juli 2011 Bild: Sean Gallup/Getty Images

Das Bundeskabinett hat die sogenannte "Button-Lösung" zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet verabschiedet. Das war von Verbraucherschützern seit langem gefordert worden. Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament beraten.

"Mit der 'Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen" , sagte die Bundesministerin für Verbraucherschutz Ilse Aigner (CSU)(öffnet im neuen Fenster) am 24. August 2011. "Mit der 'Button-Lösung' haben unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken" , betonte Aigner.

Webseitenbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, ist diese gut lesbar ausschließlich mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Klickt der Verbraucher dennoch auf den neu gestalteten Button, ist er jedoch an den Vertrag gebunden.

Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Verbraucherrechte-Richtlinie um. Der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV hatte zuletzt am 17. Juni 2011 betont, dass die Europäische Union damit den Weg freigemacht habe, um Menschen vor Abofallen im Internet zu schützen. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können" , sagte VZBV-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf monatlich rund 22.000. Laut einer aktuellen Infas-Untersuchung sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abofalle im Internet hereingefallen.

Ein aus Sicht der Verbraucherschützer weiterhin kritischer Bereich für Abofallen seien Smartphones. "Smartphones können ein Schlupfloch für Abzocker sein, das konsequent geschlossen werden muss" , forderte Gurkmann. Die Gefahr bestehe, wenn Abofallenbetreiber über ein Werbebanner die IP-Adresse der Nutzer herausbekämen. Ein Klick auf ein Werbebanner berge dann die Gefahr, dass unseriöse Anbieter über den Mobilfunkbetreiber Beträge für eine fiktive Dienstleistung in Rechnung stellten und einfach vom Konto der Mobilfunknutzer abzögen.

In dem neuen Gesetz sollten Nutzer deshalb das Recht bekommen, bei ihrem Netzbetreiber die Einziehung von Forderungen Dritter über die Telefonabrechnung aktiv "freizuschalten" . Momentan böten lediglich zwei Mobilfunkprovider ihren Kunden eine Sperrmöglichkeit an, kritisierten die Verbraucherschützer.

Der juristische Kampf gegen Abofallen sei kompliziert: Auf einen juristischen Erfolg reagierten die Anbieter mit veränderten Webseiten, Unternehmen hätten ihren Geschäftssitz oft im Ausland.


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