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TKG-Novelle: Verbraucherschützer wollen sofort kostenlose Warteschleifen

Eine Übergangsregelung soll kostenpflichtige Warteschleifen trotz Novellierung des Telekommunikationsgesetzes für ein weiteres Jahr zulassen. Das geht Verbraucherschützern zu weit.
/ Achim Sawall
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VZBV-Chef Gerd Billen
VZBV-Chef Gerd Billen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will(öffnet im neuen Fenster) eine schnellere Einführung kostenloser Warteschleifen durch die Bundesregierung. Bislang soll eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gelten. "Das ist zu lang. Die Verbraucher haben lange genug dafür gezahlt, dass sie am Telefon auf die gewünschte Leistung warten mussten" , sagte VZBV-Chef Gerd Billen am 30. März 2011.

Der Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Morgen wird der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung beraten. Die darin enthaltene Regelung zu kostenfreien Warteschleifen war von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bereits im Mai 2010 angekündigt worden. Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern und herkömmlichen Mobilfunkrufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. Die Regelung wird aber erst ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle wirksam. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach kostenpflichtige Warteschleifen weiter erlaubt sind, wenn die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer gratis sind.

Die Verbraucherschützer sehen auch Nachbesserungsbedarf bei der Abrechnung sogenannter telefonfremder Leistungen Dritter über die Telefonrechnung. Seit Herbst 2010 erhielten Verbraucher mit ihrer Telefonrechnung häufiger Abrechnungen für Gewinnspielabonnements, die den Betroffenen mit unerlaubten Werbeanrufen untergeschoben werden. Die Telekommunikationsunternehmen trieben solche Entgelte bisher automatisch ein, kritisierte Billen. Der VZBV will, dass diese Abrechnungen nur nach vorheriger ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung der Kunden möglich sein sollen.


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