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EU-Regelung: Buttonlösung gegen Abofallen könnte sofort kommen

Eine neue EU-Richtlinie soll Abofallenbetreibern mit einer Buttonlösung ein Ende bereiten. Verbraucherschützer fordern die Regierung nun zu einer schnellen Umsetzung auf.
/ Achim Sawall
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Europäisches Parlament (Bild: Europäische Union)
Europäisches Parlament Bild: Europäische Union

Der Verbraucherzentrale Bundesverband(öffnet im neuen Fenster) (VZBV) fordert die Bundesregierung zur schnellen Umsetzung einer EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gegen Abofallen auf. "Offen war bis zum Schluss, ob Deutschland im Kampf gegen Abofallen eine sogenannte Buttonlösung einführen kann. Dies soll nunmehr verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesregierung muss ihren Ankündigungen nun rasch Taten folgen lassen und ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Verbraucher einem – explizit als solchem sichtbaren – kostenpflichtigen Angebot aktiv zustimmen müssen" , erklärte der VZBV am 17. Juni 2011.

Das Europäische Parlament wird in der kommenden Woche über die Verbraucherrechte-Richtlinie abstimmen. Dies sollte eine "reine Formsache sein" , erklärten die Verbraucherschützer. Doch die Richtlinie muss erst bis zu zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten europaweit umgesetzt werden.

Die Verhandlungen laufen sei Oktober 2008, als die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag erstmals veröffentlicht hatte. Dem sei ein langes Verwirrspiel gefolgt. "Es gab Zeiten, in denen wir das Schlimmste befürchtet haben" , erklärte VZBV-Chef Gerd Billen. "Vor diesem Hintergrund sind wir mit dem nun verabschiedeten Paket durchaus zufrieden."

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Entscheidung für die Einführung einer Buttonlösung ebenfalls begrüßt: "Verbraucher haben künftig in Europa einheitliche Rechte und mehr Sicherheit bei Onlinegeschäften. Nationale Richtlinien führen in der Netzpolitik nicht weiter, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass es jetzt eine europäische Lösung gibt" . Künftig müssten Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätige, komme der Vertrag zustande. "Damit wird Onlineabzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbraucher nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat" , sagte Aigner.


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