Origin: EA unterzeichnet Unterlassungserklärung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich gegen Electronic Arts durchgesetzt: Der Publisher will ab sofort auf Spieleverpackungen deutlich auf benötigte Zusatzsoftware wie Origin hinweisen.

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Logo Origin
Logo Origin (Bild: EA Origin)

Ende 2011 hat Electronic Arts mit der unter anderem für Battlefield 3 nötigen Zusatz- und Kopierschutzsoftware Origin viele Spieler verärgert - und den Verbraucherzentrale Bundesverband auf sich aufmerksam gemacht: Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat EA unter anderem nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass für die Nutzung des Actionspiels eine Internetverbindung erforderlich ist und für die Installation die Zusatzsoftware Origin aus dem Internet heruntergeladen werden muss. Darüber hinaus beanstandeten die Verbraucherschützer einzelne Klauseln der von EA verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter anderem räumte sich das Unternehmen das Recht ein, Nutzerprofile aus den Daten der Spieler zu erstellen und die Daten auch für Werbezwecke zu verwenden.

Jetzt teilt der Verband mit, dass sich EA in einer Unterlassungserklärung verpflichtet hat sicherzustellen, dass Verbraucher bereits vor dem Kauf eines Spiels alle relevanten Informationen erhalten - etwa durch entsprechende Hinweise auf der Verpackung, und so auch in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss Kenntnis von den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen.

Der von Electronic Arts unterzeichneten Unterlassungserklärung liegen unterschiedliche Umsetzungsfristen zugrunde. Zumindest für neu veröffentlichte Software gilt die Vereinbarung bereits ab dem 1. Juni 2012. Spätestens ab 1. Januar 2013 werden alle Computer- und Videospiele mit den entsprechenden erforderlichen Informationen versehen sein, die auch die geänderten Geschäftsbedingungen enthalten. Für die im Internet veröffentlichten AGB gilt die Unterlassungserklärung sofort.

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