Meta verliert vor Gericht: Freunde-Finder-Funktion von Facebook ist rechtswidrig
Facebook darf laut einem Gerichtsurteil nicht über seine Freunde-Finder-Funktion auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst nicht Nutzer der Plattform sind. Meta muss es unterlassen, personenbezogene Daten auf eigene Server hochzuladen und gegebenenfalls zu verarbeiten, wenn diese sich auf mobilen oder stationären Endgeräten von Facebook-Nutzern befinden, wie das Landgericht Berlin II entschied.
Gegenstand der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) war die Funktionsweise, wie sie sich zum Zeitpunkt der Klage 2018 darstellte. Das Verfahren zog sich so lange hin, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung zur Klage berechtigt sei.
Rechtswidrig ist es nach Auffassung des Gerichts auch, "personenbezogene Daten von registrierten Facebook-Nutzern aus eigenen oder fremden Quellen für Werbezwecke zu Nutzungsprofilen zusammenzustellen, ohne dass die betroffenen registrierten Facebook-Nutzer zuvor durch eine eindeutige, bestätigende Handlung darin eingewilligt haben" .
Verbraucherschützer sehen das Urteil positiv
Bei Zuwiderhandlung droht laut Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 15 O 569/18).
"Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen" , sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Das Gericht habe klargestellt, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig sei. "Das Urteil zeigt: Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen."
Die Verbraucherschützer hatten beantragt, Meta die Erstellung von Nutzungsprofilen nicht registrierter Besucher von Facebook-Seiten zu verbieten. Das konnte der VZBV nicht durchsetzen. Meta bestritt laut Urteil, dass von nicht registrierten Nutzern solche Profile zu Werbezwecken erstellt würden. Einen Gegenbeweis hätten die Verbraucherschützer nicht geliefert, erklärte das Gericht.
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