Google, Apple, Microsoft, Samsung: Große Mängel in Vertragsbedingungen der App-Plattformen
Die Verbraucherzentrale verklagt Google und Apple, weil in Appstores Verbraucherrechte verletzt würden. Zehn Abmahnungen wurden verschickt, geprüft wurden Google, Apple, Microsoft, Samsung und Nokia.

Laut Verbraucherzentrale sind große Teile der Nutzungsbestimmungen der Betreiber von App-Portalen rechtswidrig. Die Vertragsbedingungen seien zu lang und benachteiligten die Nutzer, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Der Verband hat darum zehn Abmahnungen verschickt.
Die Unternehmen "agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften", sagte Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin für Rechtsschutz beim VZBV. Geprüft wurden die Vertragsbedingungen der fünf Unternehmen Google, Apple, Microsoft, Nokia und Samsung.
Je 25 Klauseln beanstandete der VZBV bei Google und Apples iTunes, 19 bei Samsung, 15 bei Nokia und zehn bei Microsoft. Besonders die Datenschutzbedingungen seien rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt. "Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von Google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", so die Datenschützer.
Kleingedruckt, dafür umso länger
Auch die Länge der Vertragsbedingungen wurde kritisiert. So waren diese bei iTunes 21 DIN-A4-Seiten lang, fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten. AGB in dieser Form können laut VZBV nicht in vollem Umfang wahrgenommen und begriffen werden.
Die Formulierungen seien oft nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein: Google verwendete unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen". Apple wolle selbst entscheiden, ob der Anwender bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen könne, und beschränke eventuelle Ansprüche auf Neulieferung beziehungsweise Erstattung des Preises. Microsoft und Nokia sicherten sich zu, Inhalte beziehungsweise den Zugriff zum Dienst zu beschränken. Samsung machte die Haftung unter anderem von "erheblichen Mängeln" abhängig.
Microsoft und Nokia haben Mängel beseitigt
Bei den App-Store-Seiten von Microsoft, Google und Nokia fehlte laut VZBV ein Impressum, so dass der Kunde nicht die Möglichkeit habe, bei Beschwerden mit den Firmen in Kontakt zu treten.
Nach Abmahnung durch den Verbraucherschutzverband sind die Betreiber ihren Informationspflichten nachgekommen. Nur Microsoft und Nokia hätten bisher vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt. Gegenüber Google und Apple iTunes hat der VZBV Klage erhoben.
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