Bundesgerichtshof
T-Mobile und Congstar dürfen wegen 15,50 Euro nicht sperren
T-Mobile und Congstar müssen sofort ihre AGB ändern. Sperrungen von Anschlüssen wegen einer offenen Rechnung ab 15,50 Euro sind nicht mehr zulässig, hat der Bundesgerichtshof geurteilt.

T-Mobile und Congstar dürfen einen Handyanschluss nicht wegen einer offenen Rechnung ab einem Betrag von 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Februar 2011 entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Telekom und ihre Tochtergesellschaft Congstar haben sich das Sperrrecht in ihren Vertragsbedingungen vorbehalten. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Konzern die Betroffenen nicht vorwarnen und auch keine Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags einräumen.
"Angesichts des geringfügigen Rückstands ist diese Reaktion völlig übertrieben und rechtlich unzulässig", kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer durch einen Zahlendreher dem Mobilfunkanbieter statt 53 Euro nur 35 Euro überweist, könne durch den Fehler mit einer sofortigen Anschlusssperre rechnen. Bei Festnetzanschlüssen darf ein Betreiber dagegen erst sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro in Verzug ist. Der Bundesgerichtshof hält diese Regelung auf den Mobilfunk für übertragbar, teilte das Gericht mit.
Bei der Haftung für verlorene oder gestohlene Handys haben die Richter jedoch im Sinne der Mobilfunkanbieter entschieden. Eine Haftungsklausel in den Geschäftsbedingungen sieht vor, dass der Kunde bis zur Verlustanzeige selbst für den Schaden aufkommt. Der Nutzer sei selbst dafür verantwortlich, Vorkehrungen zu treffen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Mobiltelefondienste erhalten. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass die Risiken einseitig auf die Kunden abgewälzt würden.
Susanne Einsiedler vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte Golem.de, dass die Unternehmen sofort ihre AGB ändern müssten. "Der Bundesgerichtshof hat entschieden und die Revision zurückgewiesen. T-Mobile und Congstar müssen heute die Geschäftsbedingungen ändern." Weitere Rechtsmittel seien nicht möglich. Das Urteil (III ZR 35/10) wurde noch nicht veröffentlicht.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Pananamera? Soso.. und lass mich raten, beim Fahren hörst du gerne Musik von Bananarama?
Definitiv nicht. Nicht einmal dann, wenn keine salva- torische Klausel in den AGB stünde.
Es geht vielleicht - wie im Artikel schon angedeutet - um die sofortige Sperre ohne...