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Innenausschuss: De-Mail geht ohne End-to-End-Verschlüsselung durch

Die De-Mail wird ohne durchgängige Verschlüsselung kommen. Die Regierungsmehrheit hat das Gesetz heute beschlossen, ohne auf die Kritik der Verbraucherschützer, Notare und der Netzgemeinde zu hören.
/ Achim Sawall
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(Abbildung: Deutscher Bundestag)
(Abbildung: Deutscher Bundestag)

Der Innenausschuss des Bundestags hat am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das De-Mail-Gesetz beschlossen. Gerold Reichenbach(öffnet im neuen Fenster) von der SPD-Fraktion sieht damit ein unreifes Gesetz verabschiedet. "Offensichtlich war die Anhörung zum Gesetzentwurf nur dazu da, um die Gemüter und die Opposition zu beruhigen und dann trotzdem einfach so weiterzumachen" , sagte er.

Reichenbach, der auch stellvertretender Vorsitzender der Enquêtekommission Internet und digitale Gesellschaft ist, kritisierte, dass wichtige Forderungen – wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung , eine einheitliche Domain mit dem Wortbestandteil De-Mail, Auskunftserteilung nur nach richterlicher Prüfung oder eine bessere Regelung bei der Zustellung zugunsten der Verbraucher – von der Regierungskoalition nicht aufgegriffen wurden. Die Mehrheit der Sachverständigen hatte in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf diese und weitere Punkte moniert. Ein solches De-Mail-System werde den Bürgern nicht nutzen, sagte Reichenbach. Das Gesetz ist nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig und kann damit von der SPD nicht in der Länderkammer aufgehalten werden.

Oliver Vossius vom Deutschen Notarverein sagte bei der Anhörung am 7. Februar 2011, er persönlich werde sich De-Mail "nicht antun" . Bei der Telekom und den United-Internet-Marken GMX und Web.de können sich Menschen für eine De-Mail-Adresse registrieren, um rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, einen Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage nutzen zu können. Das konkurrierende rechtsverbindliche Produkt der Post ist der E-Postbrief. Beide Dienste sind kostenpflichtig.

In der Anhörung Anfang des Monats unterstützte Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband die Forderung nach einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Er wandte sich zugleich gegen Darstellungen, wonach dies für Anwender zu kompliziert sei. Demgegenüber hatte die Bundesregierung betont, eine durchgängige Verschlüsselung gefährde "das gesamte Ziel von De-Mail, die einfache und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche Nutzbarkeit durch die Bürger" .

Stefan Brink, Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten, sagte, der Gesetzentwurf sei nicht perfekt, weil er keine durchgängige Verschlüsselung vorsehe. Auch Werner Hülsmann vom Forum Informatiker für Frieden kritisierte, der Gesetzentwurf erfülle nicht die Erwartungen. So sei ihm ein Rätsel, wie De-Mail etwa vor Spam schützen solle. Auch sei die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich, um "wirklich dem Post- und Fernmeldegeheimnis Rechnung zu tragen" .


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