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Meta-Milliarden-Vergleich: Verbraucherschützer fordern Social-Media-Lösung für Deutschland

Nach dem 18-Milliarden-Dollar-Vergleich von Meta fordern die Verbraucherzentralen hierzulande Jugendschutz. Nachtsperren reichten nicht aus, heißt es.
/ Achim Sawall
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Ein Mädchen überprüft Social-Media-Beiträge auf dem Handy. (Bild: REUTERS/Louisa Gouliamaki/Archivbild)
Ein Mädchen überprüft Social-Media-Beiträge auf dem Handy. Bild: REUTERS/Louisa Gouliamaki/Archivbild

Nach dem US-Prozess gegen Meta fordern Verbraucherschützer auch für Deutschland strengere Social-Media-Regeln. "Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern", sagte die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Vorständin blickte dabei auf den in den USA abgeschlossenen Vergleich, der Meta unter anderem Änderungen seiner Apps für Kinder und Jugendliche vorschreibt. Sie betonte aber auch, dass das nicht ausreiche, um junge Menschen wirksam zu schützen.

"Denn das eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche brauchen keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher sind. Die Verantwortung kann und darf nicht allein bei den Eltern liegen", sagte Pop.

VZBV: Jugendliche nicht ausschließen

Plattformen müssten deshalb so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt seien, "ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen". Risikoreiche Funktionen sollten "erst freigeschaltet werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben".

Meta Platforms erzielte kürzlich mit mehreren US-Bundesstaaten einen Vergleich bezüglich des Vorwurfs, die Öffentlichkeit über die schädlichen Auswirkungen von Instagram und Facebook auf junge Menschen getäuscht zu haben. Der Konzern nannte in einer Stellungnahme einen Betrag in Höhe von 18 Milliarden US-Dollar, der in zwei Tranchen aufgeteilt werden solle.

Kein Milliardenvergleich in Deutschland

Milliardenvergleiche im Umfang des aktuellen US-Falls sind im deutschen Rechtssystem nahezu ausgeschlossen. Das liegt an den grundlegend unterschiedlichen Rechtssystemen und Gesetzesrahmen für Schadensersatz.

US-Gerichte können Konzerne zu sogenannten Punitive Damages verurteilen. Das ist Schadensersatz, der nicht den tatsächlichen finanziellen oder gesundheitlichen Schaden widerspiegelt, sondern als Bestrafung und Abschreckung dient. Daher drohten Meta in den USA ursprünglich Strafen im dreistelligen Milliarden- oder gar Billionenbereich, was den Konzern zu dem deutlich niedrigeren Vergleich bewegte.

Im deutschen Zivilrecht gilt das Bereicherungsverbot. Schadensersatz bekommt nur, wer einen konkret nachweisbaren Schaden erlitten hat. Das Recht dient dem Ausgleich des Schadens, nicht der Bestrafung des Täters.


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