Steam: Valve darf Spiele-Weiterverkauf weiterhin unterbinden
Vor dem Landgericht Berlin hat Valve gegen deutsche Verbraucherschützer gewonnen: Die Firma darf auf Steam weiterhin den Weiterverkauf von Spielen verhindern.

Anfang 2013 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits zum zweiten Mal gegen Valve Software geklagt. Wie bei einem ersten Rechtsstreit im Jahr 2010 vor dem Bundesgerichtshof ging es nun dem Landgericht Berlin um den Weiterverkauf von Spielen auf Steam. Die Verbraucherschützer sind mit ihrer Klage gescheitert.
Der VZVB hatte argumentiert, dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob Spiele im Laden oder per Download gekauft würden. Deshalb müsse es den Kunden ermöglicht werden, ihre derzeit per Code untrennbar mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpften Games weiterzuverkaufen. Valve hat sich öffentlich nicht zu der Angelegenheit geäußert.
Derzeit liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor. In der mündlichen Verhandlung hat der Richter allerdings laut der Kanzlei Osborne Clarke angedeutet, dass sich Computerspiele wegen ihrer "audiovisuellen Inhalte" von Software wie Büroanwendungsprogrammen unterscheiden. Deshalb seien die Vervielfältigungsrechte anders zu behandeln als im Fall des Lizenzhändlers Usedsoft.
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Allein die Tatsache das es ja dann bei X-Box und PlayStation genauso sein müsste. Ist ja...
Ich kann nichtmal wirklich erklären wieso. Mein Steam-Account ist mehr wert als 3000¤ und...
Ein Abo wäre und ist für mich ein absolutes No-Go - egal auf wie viele Spiele ich damit...
Falsch. Ich will den AAA-Titel nicht -75% haben, sondern nicht 60+ ¤ dafür ausgeben, um...