World of Warcraft: Preisänderungen und Account-Löschung unzulässig
Das Landesgericht Berlin hat einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband stattgegeben. Insgesamt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen von World of Warcraft sind dem Urteil zufolge nicht rechtens.

Das Landesgericht Berlin hat bestätigt, dass neun Klauseln der Nutzungsbedingungen des MMOs World of Warcraft unzulässig sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte der europäischen Abteilung des Spieleentwicklers Blizzard Entertainment vorgeworfen, mehrere Passagen seien unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Blizzard hat laut der VZBV die Nutzungsbedingungen überarbeitet.
Der Entwickler hatte zuvor festgeschrieben, dass eine fehlgeschlagene Kreditkartenabbuchung, ein Buchungsfehler oder eine zurückgegebene Lastschrift eine Sperrung sowie Löschung des WoW-Accounts nach sich ziehe. Dies sollte selbst dann gelten, wenn der Fehler bei Blizzard und nicht beim Nutzer lag. Weiterhin behielt sich die Firma vor, nur dann eine vorzeitige Kündigung zu gestatten, wenn World of Warcraft mindestens 72 Stunden nicht ordnungsgemäß funktioniert - egal ob durch angekündigte Wartungsarbeiten oder durch unerwartete Serverausfälle.
Besonders stark wurde die Nutzungsbedingungsklausel kritisiert, in der sich Blizzard das Recht vorbehält, "sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Regeln und Bedingungen zu modifizieren, zu erweitern, auszutauschen oder zu löschen". Dies betrifft neben Zugangsmethoden wie einem neuen Launcher auch die Preise und Kosten. Blizzard spricht sogar von Gebühren, die neu erhoben werden können, wenn der Entwickler diese als "nützlich" für das Spielerlebnis erachtet.
Das vom Landesgericht Berlin gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vermutlich hat Blizzard deswegen die englischen und deutschen Nutzungsbedingungen von World of Warcraft nicht öffentlich aktualisiert.
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