Urteil: Mobilfunk-Rechnung per Post muss kostenlos sein

Eine Extragebühr für die Zusendung einer Mobilfunk-Rechnung ist nicht zulässig. Zudem dürfen Mobilfunkprovider ihren Kunden keinen Pfand für die SIM-Karte abnehmen. Doch Drillisch Telecom geht gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Revision.

Artikel veröffentlicht am ,
Unternehmensitz von Drillisch Telecom
Unternehmensitz von Drillisch Telecom (Bild: Drillisch Telecom)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Mobilfunkunternehmen kein Geld für die Zusendung der Rechnung berechnen dürfen. Außerdem kann für die SIM-Karte kein Pfand erhoben werden. Geklagt gegen entsprechende Vertragsklauseln des Mobilfunkproviders Drillisch Telecom hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Drillisch Telecom hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Richter erklärten es für unzulässig, dass Drillisch Telecom für den Versand der Rechnung per Post 1,50 Euro verlangt. Es liege im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Dafür dürfe kein zusätzliches Entgelt berechnet werden, stellten die Richter klar. Das gelte für eine Papierrechnung per Post, da ein Unternehmen nicht ausschließlich Online-Rechnungen versenden dürfe.

Zudem erklärte das Gericht es für unzulässig, Kunden zu verpflichten, für ihre SIM-Karte 29,65 Euro Pfand zu zahlen. Um das Geld zurückzubekommen, sollten sie die Karte innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende "in einwandfreiem Zustand" zurücksenden. Sonst behielt das Unternehmen das Pfand als pauschalen Schadenersatz ein. Der VZBV hatte kritisiert, das Pfand diene nur dazu, ohne Gegenleistung ein zusätzliches Entgelt zu kassieren.

Den Einwand des Unternehmens, es lasse die eingesammelten SIM-Karten durch eine Fachfirma vernichten, wiesen die Verbraucherschützer zurück. Um Datenmissbrauch zu erschweren, seien Verbraucher daran interessiert, die Karte selbst zu vernichten.

Viele Mobilfunkprovider in Deutschland berechneten ihren Kunden laut einem Bericht aus dem Jahr 2010 eine hohe Strafgebühr, wenn diese nach Vertragsende ihre SIM-Karte nicht zurückgeben. Das hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermittelt. Befragt wurden 25 Mobilfunkprovider und Netzbetreiber. Sieben Unternehmen zogen die umstrittene Gebühr ein, die bis zu 29,65 Euro betragen konnte.

Die Richter erklärten nun, das Unternehmen habe kein berechtigtes Interesse daran, die Rückgabe der Karten mit einem Pfand abzusichern. Außerdem sei kein Schaden erkennbar, der einen pauschalen Schadenersatz von 29,65 Euro rechtfertigen könnte.

Ein Drillisch-Sprecher sagte Golem.de, dass der SIM-Karten-Pfand seit Mitte 2012 abgeschafft sei. Das Urteil beziehe sich auf ältere Verträge. Die Kunden könnten zudem aus dem Urteil noch keine Rechtsfolgen ableiten, da es noch nicht rechtskräftig sei und Drillisch Telecom Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt habe.

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Wirelez 19. Feb 2014

Ich hätte gern eine. So wies die Telekom gerade löst, finde ich nicht gut. Ich bekommen...

Neuro-Chef 18. Feb 2014

Korrekt. Ich wollte sagen: "Lächerlich, dass jemand deswegen einen Prozess führt." Und...

Sirence 18. Feb 2014

Der Witz ist, das Kabel Deutschland mir eh 1mal pro Woche einen Brief mit neuen...

katzenpisse 18. Feb 2014

Und die Pauschale sind dann eben 2 ¤...



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